Absatz einsDie Bundesministerin oder der Bundesminister für Justiz informiert die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter zur Wahrung der Interessen der Richterinnen und Richter über wichtige Änderungen des Dienstbetriebs und gibt ihr Gelegenheit, vor grundlegenden Umgestaltungen des richterlichen Arbeitsumfelds angehört zu werden und Beratungen darüber zu verlangen. Darüber hinaus kann die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter zum Zweck der Förderung des Dienstbetriebs in der Justiz Vorschläge an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Justiz erstatten und Stellungnahmen abgeben. Überdies beteiligt sich die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter am richterlichen Fortbildungsprogramm durch eigene Fortbildungsveranstaltungen und erhält dafür von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Justiz Unterstützung.