Dienstleisterin/Dienstleister: Jede Person, der die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder eine andere Anti-Doping-Organisation die Verantwortung für einen Teil des Dopingkontrollverfahrens oder der Dopingprävention überträgt. Dies können unter anderem Dritte oder andere Unabhängige Dopingkontrolleinrichtungen, die für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder eine andere Anti-Doping-Organisation Proben nehmen, andere Dienste im Zusammenhang mit Dopingkontrollen leisten oder Aufklärungsprogramme durchführen oder Personen, die unabhängige Auftragnehmer sind und für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung Dienste im Zusammenhang mit Dopingkontrollen leisten. Die Dienstleisterin oder der Dienstleister wird im Zusammenhang mit den soeben genannten Bestimmungen als Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Z 8 in Verbindung mit Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 S. 35, (im Folgenden: DSGVO) tätig.Dienstleisterin/Dienstleister: Jede Person, der die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder eine andere Anti-Doping-Organisation die Verantwortung für einen Teil des Dopingkontrollverfahrens oder der Dopingprävention überträgt. Dies können unter anderem Dritte oder andere Unabhängige Dopingkontrolleinrichtungen, die für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder eine andere Anti-Doping-Organisation Proben nehmen, andere Dienste im Zusammenhang mit Dopingkontrollen leisten oder Aufklärungsprogramme durchführen oder Personen, die unabhängige Auftragnehmer sind und für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung Dienste im Zusammenhang mit Dopingkontrollen leisten. Die Dienstleisterin oder der Dienstleister wird im Zusammenhang mit den soeben genannten Bestimmungen als Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 4, Ziffer 8, in Verbindung mit Artikel 28, der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 Sitzung 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 Sitzung 35, (im Folgenden: DSGVO) tätig.