Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge, Krafträder und Fahrräder bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2018, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 468 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph eins
21.12.2022
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden vergleiche Paragraph 2, Absatz 2,).
Besteht für einen an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten im Sinne des Paragraph 22, Ziffer 2, zweiter Teilstrich des Einkommensteuergesetzes 1988 die Möglichkeit, ein zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Kraftfahrgesetz 1967, Kraftrad oder Fahrrad für privat veranlasste Fahrten zu benützen, gilt Folgendes:
21.12.2022
20010180
NOR40249199