Absatz einsNetzbetreiber haben Endverbrauchern folgende Informationen einfach und unmittelbar zugänglich im Internet sowie im Rahmen eines einmal jährlich einer Rechnung beizulegenden Informationsblattes kostenlos zur Verfügung zu stellen:
- Ziffer einsName und Anschrift des Unternehmens,
- Ziffer 2erbrachte Leistungen und angebotene Qualitätsstufen sowie Zeitpunkt für den Erstanschluss,
- Ziffer 3Art der angebotenen Wartungsdienste,
- Ziffer 4Art und Weise, wie aktuelle Informationen über alle geltenden Tarife erhältlich sind,
- Ziffer 5Vertragsdauer, Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses, Rücktrittsrechte,
- Ziffer 6etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich fehlerhafter und verspäteter Abrechnung,
- Ziffer 7über das Recht auf Versorgung gemäß Paragraph 77,, wobei hierfür eine von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierung zu verwenden ist,
- Ziffer 8etwaige Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher,
- Ziffer 9Informationen über die Rechte der Endverbraucher gemäß Paragraph 81 b,,
- Ziffer 10Informationen über die Rechte der Endverbraucher gemäß Paragraph 84,