Progressionsberichtsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 3
14.12.2022
18.08.2025
PBV
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Diese Verordnung ist erstmalig auf den Progressionsbericht für das Kalenderjahr 2024 anzuwenden. Paragraph 2, der Verordnung ist auf die Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) und des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom 31. August 2022 „Schätzung der kalten Progression als Grundlage für Maßnahmen zur Inflationsabgeltung für das Jahr 2023“ entsprechend anzuwenden.
19.08.2025
20012104
NOR40248913