Auf Grundlage von Lohn- und Einkommensteuerdaten sowie sozioökonomischen Daten aus dem Basisjahr ist eine Einkommensverteilung zu ermitteln. Das Basisjahr ist das drittvorangegangene Kalenderjahr in Bezug auf das Jahr, für das der Progressionsbericht erstellt wird. Sollte dieses Jahr hinsichtlich der Einkommensverteilung nicht ausreichend repräsentativ sein, ist als Basisjahr das vor diesem liegende repräsentative Kalenderjahr heranzuziehen und diese Wahl im Progressionsbericht zu begründen. Für die Einkommensverteilung sind insbesondere folgende Parameter zu berücksichtigen:
- Litera aJahresbruttoeinkommen aus unselbständiger Beschäftigung aller Arbeitnehmer;
- Litera bJahresbruttoeinkommen aus unselbständiger Beschäftigung aller Pensionisten, insbesondere Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung;
- Litera cBetriebseinnahmen aus selbständiger Beschäftigung;
- Litera dWeitere steuerlich relevante sozioökonomische Charakteristiken (z. B. Kinderanzahl).