Absatz eins,Mit der Entgegennahme der Anträge sowie der Abrechnungsunterlagen und deren jeweilige Prüfung ist vom Bundesminister für Finanzen eine Abwicklungsstelle zu betrauen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem Einlangen.
Kommunalinvestitionsgesetz 2023
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,
BG
Paragraph 3
07.12.2022
22.07.2024
KIG 2023
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
23.07.2024
20012096
NOR40248827