Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,
BG
Paragraph 2
07.12.2022
31/06 Sanierungen
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
06.12.2022
20012095
NOR40248823