Unternehmensgesetzbuch
dRGBl. S 219 aus 1897, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 2022,
BG
Paragraph 267 b
01.12.2022
UGB
21/01 Handelsrecht
Ein Mutterunternehmen, dessen Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des Paragraph eins, Ziffer 2, BörseG 2018 zugelassen sind oder das ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien auf einem solchen Markt emittiert und dessen Aktien mit Wissen des Unternehmens über ein multilaterales Handelssystem im Sinn des Paragraph eins, Ziffer 24, WAG 2018 gehandelt werden, hat einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht aufzustellen, der die in Paragraph 243 c, vorgeschriebenen Angaben enthält, wobei die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen sind, um die Lage der insgesamt in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen bewerten zu können. Paragraph 251, Absatz 3, ist entsprechend anzuwenden.
EG/EU: Artikel eins,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2017,; Artikel 8,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 186 aus 2022,
07.12.2022
10001702
NOR40248505