Absatz einsUm offene Anträge auf Förderung aus dem NPO-Unterstützungsfonds aus den Jahren 2020 bis 2022 abzuwickeln, kann der Bundesminister für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Kalenderjahr 2023 Unterstützungen der in Paragraph eins, Absatz 2, genannten Rechtsträger in Höhe von bis zu weiteren 30,5 Millionen Euro vorsehen, sofern diese auf Grundlage der Richtlinien gemäß Paragraph 3, Absatz eins und 1a beantragt wurden. Es gelten die Bestimmungen des Paragraph 4, sinngemäß.