Bundesbehindertengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1990, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,
BG
Paragraph 33
01.01.2023
18.07.2024
BBG
68/02 Sonstiges Sozialrecht
Die Mittel des Fonds gemäß Paragraph 28, Absatz 2, können für Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften, Gemeindeverbänden und Fonds öffentlichen Rechts gewährt werden, wenn diese zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008,, verwendet werden und von überregionaler Bedeutung sind. Solche Projekte sind insbesondere:
18.07.2024
10008713
NOR40248422