Kurztitel

Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1978, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 623 aus 1995,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

15.01.1984

Index

89/06 Lebensmittel

Text

Anlage 1 – Anhang 4

Unterscheidungszeichen, die an den besonderen

Beförderungsmitteln anzubringen sind

Die in Anhang l Ziffer 5 vorgeschriebenen Unterscheidungszeichen müssen aus dunkelblauen lateinischen Großbuchstaben auf weißem Grund bestehen; die Höhe der Buchstaben muß mindestens 100 mm betragen. Diese sind:,

Beförderungsmittel

Unterscheidungs-zeichen

Beförderungsmittel mit normaler Wärmedämmung

IN

Beförderungsmittel mit verstärkter Wärmedämmung

IR

Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit Wärmedämmung, Klasse A

RNA

Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A

RRA

Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B

RRB

Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse C

RRC

Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit normaler Wärmedämmung, Klasse D

RND

Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse D

RRD

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse A

FNA

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A

FRA

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse B

FNB *1)

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B

FRB

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse C

FNC *1)

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse C

FRC

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse D

FND

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse D

FRD

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse E

FNE *1)

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse E

FRE

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse F

FNF *1)

Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse F

FRF

Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit normaler Wärmedämmung, Klasse A

CNA

Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A

CRA

Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B

CRB

Wenn das Beförderungsmittel mit abnehmbaren oder abhängigen kälte- oder wärmeerzeugenden Anlagen versehen ist, sind das oder die Unterscheidungszeichen durch den Buchstaben römisch zehn zu ergänzen.

Unter dem oder den vorstehend angegebenen Unterscheidungszeichen ist das in Anhang 3 Rubrik 8 angeführte Datum (Monat, Jahr) des Ablaufs der Gültigkeit der für das Beförderungsmittel ausgestellten Bescheinigung anzugeben.

Beispiel:

RNA, 5-1974

5 = Monat (Mai), 1974 = Jahr

}

des Ablaufs der Gültigkeit der Bescheinigung

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*1) Siehe Übergangsbestimmungen in Anlage 1 Ziffer 5.

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2022

Gesetzesnummer

10010402

Dokumentnummer

NOR40248327