Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde oder der gem. Paragraphen 170, oder 171 Mineralrohstoffgesetz-MinroG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 1999,, zuständigen Behörde mit Geldstrafe
- Ziffer einsbis 25 435 € zu bestrafen, wer
- Litera aein elektrisches Betriebsmittel oder eine elektrische Anlage, die (das) den Bestimmungen des Paragraph 3, oder den Bedingungen einer gemäß Paragraph 5, Absatz 3, oder Paragraph 11, erteilten Bewilligung nicht entspricht, herstellt bzw. errichtet,
- Litera bein elektrisches Betriebsmittel entgegen den Bestimmungen des Paragraph 3, Absatz 9, oder nach Ablauf der gemäß Paragraph 5, Absatz eins und 2 festgesetzten Frist oder nicht in Übereinstimmung mit den Bedingungen einer gemäß Paragraph 11, erteilten Bewilligung in Verkehr bringt,
- Litera ceinen der in Paragraph 7, Absatz 4, genannten Nachweise der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen anbringt, verwendet, vorlegt oder sonst führt, ohne hiezu berechtigt zu sein,
Anmerkung, Litera d, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2015,)- Litera eeiner Anordnung gemäß Paragraph 9 j, Absatz eins bis 6, 8 sowie 10 zuwiderhandelt,
- Litera feiner behördlichen Verfügung gem. Paragraph 9, Absatz 3, auch nach Ablauf der Nachfrist nicht nachkommt oder eine elektrische Anlage unter Missachtung einer gem. Paragraph 9, Absatz 3, oder Absatz 4, erlassenen Verfügung betreibt,
- Litera gein elektrisches Betriebsmittel oder eine elektrische Anlage entgegen den Bestimmungen der Elektrotechnikverordnung 2020 – ETV 2020, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2020,, betreibt, verwendet, errichtet, ändert oder instand hält,
Anmerkung, Litera h, aufgehoben durch Artikel 2, Ziffer 22,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,)- Litera ider Marktüberwachungsbehörde eine Auskunft oder Unterlagen gemäß Paragraphen 9 a, Absatz 9, 9 b, Absatz 2, 9 c, Absatz 9, 9 d, Absatz 5, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder zur Verfügung stellt,
- Litera jseinen Verpflichtungen gemäß Artikel 4, Absatz eins, 3, oder 4, Artikel 5, oder Artikel 7, der Verordnung (EU) 2019/1020, soweit sie sich auf elektrische Betriebsmittel beziehen, zuwiderhandelt;
- Ziffer 2bis 14 530 € zu bestrafen, wer
- Litera aeine elektrische Anlage oder ein elektrisches Betriebsmittel nicht in einer den Bestimmungen des Paragraph 3, Absatz eins, entsprechenden Weise betreibt oder instand hält oder die gemäß Paragraph 3, Absatz 2, erforderlichen Maßnahmen nicht trifft,
- Litera bden sich aus Paragraph 9, Absatz 2, ergebenden Verpflichtungen nicht nachkommt,
- Litera cden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1369 und der auf Basis dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte, soweit sie elektrische Betriebsmittel betreffen, zuwiderhandelt;
- Ziffer 3bis 7 260 € zu bestrafen, wer
- Litera aeine elektrische Anlage oder ein elektrisches Betriebsmittel unter Außerachtlassung der Bestimmungen des Paragraph 6, wesentlich abändert oder erweitert,
- Litera bein elektrisches Betriebsmittel entgegen den Bestimmungen einer gemäß Paragraph 7, Absatz eins, erlassenen Verordnung ohne die vorgeschriebenen Nachweise der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen in Verkehr bringt,
- Litera ceine elektrische Anlage oder ein elektrisches Betriebsmittel entgegen den Bestimmungen des Paragraph 8, oder einer auf seiner Grundlage erlassenen Verordnung oder einem auf Basis der Richtlinie 2009/125/EG erlassenen Durchführungsrechtsakt betreibt oder in Verkehr bringt,
- Litera deine elektrische Anlage oder ein elektrisches Betriebsmittel errichtet bzw. herstellt, instand hält oder ändert, ohne hiezu gemäß Paragraph 12, berechtigt zu sein,
- Litera edie Meldung eines Personenunfalles durch elektrischen Strom oder Blitzschlag unterläßt, obwohl er gemäß Paragraph 15, Absatz 4, hiezu verpflichtet wäre.