Kurztitel

3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2022,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

29.09.2022

Außerkrafttretensdatum

31.12.2030

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 1

Gegenstand

Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich, die zur Umsetzung eines Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Vorhaben im Zeitraum 2022 bis 2030 durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen gemäß den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1985,, in der jeweils geltenden Fassung, zu fördern. Die geplanten Vorhaben, auf deren Grundlage diese Vervollständigung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden soll, sind in der Anlage 1 ersichtlich.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2025

Gesetzesnummer

20012051

Dokumentnummer

NOR40247824