3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2022,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel eins,
29.09.2022
31.12.2030
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich, die zur Umsetzung eines Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Vorhaben im Zeitraum 2022 bis 2030 durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen gemäß den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1985,, in der jeweils geltenden Fassung, zu fördern. Die geplanten Vorhaben, auf deren Grundlage diese Vervollständigung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden soll, sind in der Anlage 1 ersichtlich.
11.02.2025
20012051
NOR40247824