Absatz eins,Die als Bundes- oder Landesvertragslehrperson eine Anstellung im Rahmen des Quereinstieges Allgemeinbildung gemäß Paragraph 38, Absatz 3, oder 3a VBG oder Paragraph 3, Absatz 3, oder Absatz 3 a, LVG anstrebenden Interessentinnen und Interessenten haben bei der ZKQ die für die Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen im elektronischen Weg einzubringen.