Stromkostenzuschussgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2022,
BG
Paragraph 12
25.10.2022
31.12.2023
SKZG
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die mit diesem Bundesgesetz geschaffenen Förderinstrumente binnen sechs Monaten nach Ende des Förderungszeitraumes des Strom- und Netzkostenzuschusses zu evaluieren und dem Nationalrat spätestens im Jänner 2025 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung vorzulegen. Im Bericht ist insbesondere auf die während der Geltung dieses Bundesgesetzes erfolgten Preisanpassungen der Lieferanten einzugehen. Der Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung ist von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Stromkostenzuschuss
10.01.2024
20012046
NOR40247738