Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 393 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 16
22.10.2022
91/01 Fernmeldewesen
Die Mitglieder des Fachbeirats für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen haben Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen sowie ein Sitzungsgeld (Paragraph 45, Absatz 12, TKG 2021). Jedem Mitglied dieses Fachbeirats gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 320 Euro. Die Sitzungsgelder sind vierteljährlich von der Geschäftsstelle anzuweisen.
24.10.2022
20012044
NOR40247720