Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 393 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 15
22.10.2022
91/01 Fernmeldewesen
Die Finanzierung der für die Tätigkeiten des Fachbeirats für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen anfallenden Kosten trägt gemäß Paragraph 45, Absatz 12, TKG 2021 das Bundesministerium für Finanzen. Die RTR-GmbH hat zum Zweck dieses Kostenersatzes dem Bundesminister für Finanzen jährlich bis zum 30. April des Folgejahres über die angefallenen Kosten zu berichten.
24.10.2022
20012044
NOR40247719