Absatz eins,Die Geschäftsführung des Fachbeirats Netzsicherheit obliegt gemäß Paragraph 45, Absatz 7, TKG 2021 der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat alle organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um dem Fachbeirat Netzsicherheit die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen.