Kurztitel

Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 393 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

22.10.2022

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Vorsitz

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Der Geschäftsführer der RTR-GmbH führt gemäß Paragraph 45, Absatz 11, TKG 2021 den Vorsitz im Fachbeirat Netzsicherheit.
  2. Absatz 2,Im Falle seiner Verhinderung wird der Vorsitzende von jenem Mitglied des Fachbeirates vertreten, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen bestellt wurde. Ist auch dieses Mitglied verhindert, übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz.

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2022

Gesetzesnummer

20012044

Dokumentnummer

NOR40247712