Absatz eins,Die von den Meldeverpflichteten nach Paragraph eins, zu meldenden Daten müssen in einem der nachfolgenden Datenformate vorliegen oder in eines dieser Datenformate exportiert oder konvertiert werden können:
- Ziffer einsESRI Shape,
- Ziffer 2GeoPackage,
- Ziffer 3KML,
- Ziffer 4DXF,
- Ziffer 5unverschlüsselte Archivdateien der unter Ziffer eins bis 4 genannten Datenformate, wenn die Dateiendungen in der Archivdatei überprüft werden können.