Absatz eins,Im Lehrplan (Paragraph 6,) der Mittelschule sind vorzusehen:
- Ziffer einsals Pflichtgegenstände: Religion, Deutsch, eine lebende Fremdsprache (für zumindest teilweise englischsprachig geführte Schulen Englisch auch als Unterrichtssprache), Geschichte und Politische Bildung, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Mathematik, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik, Digitale Grundbildung, Musik, Kunst und Gestaltung, Technik und Design, Bewegung und Sport, Ernährung und Haushalt sowie die für (allfällige) einzelne Schwerpunktbereiche erforderlichen Pflichtgegenstände (wie insbesondere Latein, eine weitere lebende Fremdsprache oder Geometrisches Zeichnen). Die Festlegung des Schwerpunktbereichs für den Bildungsgang erfolgt durch die Schulleitung mit Zustimmung der Bildungsdirektion und nach Anhörung des Schulforums. Als Schwerpunktbereiche kommen in Betracht:
- Litera asprachlicher, humanistischer und geisteswissenschaftlicher Schwerpunktbereich,
- Litera bnaturwissenschaftlicher und mathematischer Schwerpunktbereich,
- Litera cökonomischer und lebenskundlicher (einschließlich praxisbezogener) Schwerpunktbereich,
- Litera dmusisch-kreativer Schwerpunktbereich;
- Ziffer 2als verbindliche Übung: in der 3. und 4. Klasse Bildungs- und Berufsorientierung.