Schulorganisationsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 2022,
BG
Paragraph 21 f
01.11.2022
SchOG
70/02 Schulorganisation
(Grundsatzbestimmung) Als Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann.
vergleiche Paragraph 130 a
02.11.2022
10009265
NOR40247629