Kurztitel

Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2022,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

05.10.2022

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4,)

Text

Anlage 2 LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE FACHRICHTUNGEN I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

 

 

pflich-

 

 

 

Semester

Summe

tungs-

 
 

 

 

1.

2.

 

gruppe

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

2

(römisch III)/III

2.

Deutsch

2

2

4

(römisch eins)

 

3.

Englisch

2

2

4

(römisch eins)

 

4.

Angewandte Mathematik

2

2

4

I

 
 

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche gemäß Abschnitt B

5-12

5-12

10-24

 

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

12-19

12-19

24-38

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen

 

 

pflich-

 

 

Fachrichtungsbereiche

Semester

Summe

tungs-

 
 

 

 

1.

2.

 

gruppe

 

B.1

Bautechnik/Ofenbautechnik

 

 

 

 

1.1

Grundlagen der Bautechnik3

4

4

8

I

 

1.2

Baupraxis und Produktionstechnik

8

8

16

IV

 

B.2

Chemieingenieure

 

 

 

 

 

2.1

Grundlagen der Chemie4

3

3

6

I

 

2.2

Laboratorium

5

5

10

I

 

B.3

Design

 

 

 

 

 

3.1

Grundlagen des Designs3

3

3

6

I

 

3.2

Atelier und Produktion

5

5

10

IV

 

B.4

Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik / Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik

 

 

 

 

 

4.1

Grundlagen der Elektrotechnik3

4

4

8

I

 

4.2

Werkstätte und Produktionstechnik

8

8

16

IV

 

B.5

Grafik- und Kommunikationsdesign/ Medien/Medieningenieure und Printmanagement

 

 

 

 

 

5.1

Medienentwurf3

3

3

6

I

 

5.2

Medienproduktion

5

5

10

III

 

B.6

Informatik

 

 

 

 

 

6.1

Grundlagen der Informatik3

3

3

6

I

 

6.2

Computerpraktikum

3

3

6

IVa

 

B.7

Innenarchitektur und Holztechnik

 

 

 

 

 

7.1

Fachtheorie3

7

7

14

I

 

7.2

Fertigung und Produktion

5

5

10

IV

 

B.8

Maschinenbau/Gebäudetechnik/

Wirtschaftsingenieure

 

 

 

 

 

8.1

Grundlagen des Maschinenbaus3

4

4

8

I

 

8.2

Werkstätte und Produktionstechnik

8

8

16

IV

 

B.9

Optometrie

 

 

 

 

 

9.1

Fachtheorie

3

3

6

I

 
 

9.2

Laboratorium

2

2

4

I

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

Summe

tungs-

 
 

 

 

1.

2.

 

gruppe

 

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

1.

Deutsch

2

2

4

(römisch eins)

 

2.

Englisch

2

2

4

(römisch eins)

 

3.

Darstellende Geometrie

2

2

4

I

 

4.

Technische Dokumentation

2

-

2

III

 

D.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch IV abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Mit chemischem Rechnen im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden pro Semester.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen hat gemäß Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a und b SchOG die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen bzw. zusätzlich eine Lehrabschlussprüfung im fachlichen Umfeld einer der im Vorbereitungslehrganges vorgesehenen Disziplinen erfolgreich abgelegt haben, in einem je nach Vorbildung ein- bis zweisemestrigen Bildungsgang zum Eintritt in einen Aufbaulehrgang für Berufstätige vorzubereiten. Dem Bildungsauftrag entsprechend enthält der Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen die für den anschließenden Aufbaulehrgang für Berufstätige vorbereitenden allgemeinen, fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände, wobei sich der Unterricht auf jene Kompetenzen beschränkt, die nicht bereits in dem vor dem Besuch des Vorbereitungslehrganges zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen waren. Dies bedeutet, dass Personen mit einem facheinschlägigen Lehrabschluss in einem einsemestrigen Unterricht primär die erforderlichen sprachlichen und mathematischen Kompetenzen erwerben; Personen, die lediglich den erfolgreichen Abschluss der achten Schulstufe nachweisen können, erwerben in ein- bis zwei zusätzlichen Semestern eine allgemeine und fachliche Grundbildung in Theorie und Praxis.

Nach Abschluss eines Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen über:

Die Absolventinnen und Absolventen können

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) ermöglichen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Änderungen in der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie von Ausbildungsangeboten. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf Überlegungen, orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes. Als Grundlage ist ein Konzept zu erstellen, das ausgehend von einem konkreten Änderungsbedarf jene schulautonomen Maßnahmen festlegt, die zur Erreichung konkreter, dem allgemeinen und fachbezogenen Qualifikationsprofil entsprechender Ziele, erforderlich sind.

Darüber hinaus sind allfällige Auswirkungen auf die Übertrittsmöglichkeiten im Schulbereich, die mit dem Abschluss der Ausbildung verbundenen Berechtigungen sowie die Auswirkungen auf die der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen (Schulraum, Ausstattung, Lehrerpersonalstunden) zu behandeln.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Angewandte Mathematik“ Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Semester abweichend vorgenommen wird. Dabei sind die Bildungs- und Lehraufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes sowie auf die Abstimmung mit anderen Pflichtgegenständen zu achten.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffes und der dazugehörigen Bildungs- und Lehraufgaben im Rahmen der vorgegebenen Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich zwei Semesterwochenstunden (gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Bei Anwendung der in Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.

Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch semesterübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.

Fernunterricht

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase um nicht übertrifft. Das Verhältnis der Individualphase zur Sozialphase sollte im Mittel ein Drittel zu zwei Drittel betragen. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Planung des Unterrichts ist auf die im Allgemeinen Bildungsziel, im fachrichtungsbezogenen Qualifikationsprofil sowie auf die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände abzustimmen um deren Erreichung zu gewährleisten. Aus pädagogischen Gründen können die Studierenden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen in Gruppen eingeteilt werden. Bei Gruppenbildungen für den fachpraktischen Unterricht ist darüber hinaus auf die Sicherheit der Studierenden Bedacht zu nehmen.

Lehrstoffaufbereitung

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen Fachrichtung und der jeweiligen Vertiefungs-Module ausgewählt werden.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrenden unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.

Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik setzt voraus, dass der/die Lehrende seine/ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Insofern wird gewährleistet, dass der Lehrplan den laufenden technologischen Entwicklung Rechnung trägt.

Unterrichtsorganisation

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und für spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch mehrere Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrenden im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.

römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.

römisch VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019,.
  3. Ziffer 3
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016,.
  4. Ziffer 4
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  5. Ziffer 5
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 2006,.
  6. Ziffer 6
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  7. Ziffer 7
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.
  8. Ziffer 8
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016,.
  9. Ziffer 9
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.
  10. Ziffer 10
    Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.
  11. Ziffer 11
    Alevitischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014,.

römisch VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Religionswissenschaft, Theologie, Geschichte, Politologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Biologie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen religiösen, kulturellen und sozialen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf religiöse und kulturelle Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Indoktrinationsverbot

Im Ethikunterricht hat jedwede Indoktrination, auch subtiler Art, zu unterbleiben.

Die Urteilsbildung der Studierenden darf nicht durch eine besondere Akzentuierung bestimmter weltanschaulicher oder religiöser Standpunkte von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer beeinflusst werden.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in folgende fünf Kompetenzbereiche.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Studierenden können

Analysieren und Reflektieren

Die Studierenden können

Argumentieren und Urteilen

Die Studierenden können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Studierenden können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Studierenden können

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll der Ethikunterricht Raum für aktuelle Themen bieten.

1. Semester: Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte.

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur.

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung.

2. Semester: Medien und Kommunikation

Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation.

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumenten-/Konsumentinnenethik.

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat.

DEUTSCH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):

Hörbeispiele zum Verständnistraining, Grundlagen der Kommunikation, bewusster Umgang mit Sprache.

Bereich Lesen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):

Steigerung der Lesekompetenz; Lesetraining; sinnerfassendes Lesen; lautes gestaltendes Lesen; Lesemotivation schaffen.

Bereich Schreiben (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):

Allgemeine Formen des Beschreibens, Anleitens, Berichtens; kreative Textformen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bereich „Zuhören und Sprechen“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):

Aktives Zuhören, Feedback geben und nehmen; Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; berufsbezogene Gespräche.

Bereich „Lesen“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):

Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; Informationsbeschaffung und Auswertung; Lesemotivation.

Bereich „Schreiben“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):

Methoden der Textbearbeitung; strukturierte Wiedergabe von Informationen und Ideen; Erzählen.

Schularbeiten:

Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.

ENGLISCH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Tagesablauf, Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB geometrische Formen und mathematische Symbole, Berufe).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Ich-Präsentation, Alltagssituationen (Wetter, Weg Arzt, Begrüßung, Verabschiedung)).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller Schriftverkehr (zB Nachricht, SMS).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB Beschreibung einfacher Arbeitsvorgänge und -abläufe, Regeln und Vorschriften).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentieren von einfachen technischen und beruflichen Inhalten, Telefonieren, Rollenspiel).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.

Schularbeiten:

Kompetenzmodule 1 und 2: je eine einstündige Schularbeit.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

              Lehrstoff alle Bereiche:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Lehrstoff:

Bereich Zahlen und Maße:

Reelle Zahlen:

Natürliche Zahlen (Teilbarkeit, Primzahlen, größter gemeinsamer Teiler, kleinstes gemeinsames Vielfaches); Bruchzahlen; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten.

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie:

Rechnen mit Gleichungen und Ungleichungen:

Reellwertige Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen; Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme:

Lösungsmethoden.

Elementare Geometrie und Trigonometrie:

Ähnlichkeit, Sätze im rechtwinkeligen Dreieck; Dreieck, Viereck, Kreis; Volumen elementarer Körper.

Schularbeiten:

Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.

Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche B.1 Bautechnik / Ofenbautechnik GRUNDLAGEN DER BAUTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

Bereich Bauelemente

Bereich Technischer Ausbau

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.

Bereich Bauelemente:

Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente.

Bereich Technischer Ausbau:

Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

Bereich Bauphysik

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.

Bereich Bauphysik:

Bauphysikalische Grundbegriffe.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.

BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumeisterarbeiten

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten

Bereich Baunebengewerbe

Bereich Angewandter Baubetrieb

Lehrstoff:

Bereich Baumeisterarbeiten:

Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Wände und Decken; Oberflächen).

Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).

Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton).

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:

Holzbau – Handwerkstätte (Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen).

Holzbau – Maschinenwerkstätte (Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung).

Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Holzkonstruktionen).

Holzleimbauwerkstätte (Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen).

Bereich Baunebengewerbe:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen).

Trockenbauwerkstätte (Fliesenlegerarbeiten).

Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserentsorgung).

Bereich Angewandter Baubetrieb:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern; Bauablauf).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumeisterarbeiten

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten

Bereich Baunebengewerbe

Bereich Angewandter Baubetrieb

Lehrstoff:

Bereich Baumeisterarbeiten:

Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge; Abdichtungen).

Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).

Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Treppen; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile).

Steinmetzwerkstätte (Bearbeitung von Kunst- und Naturstein).

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:

Holzbau – Handwerkstätte (Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel).

Holzbau – Maschinenwerkstätte (Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung).

Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel).

Holzleimbauwerkstätte (Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit).

Bereich Baunebengewerbe:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten).

Trockenausbauwerkstätte (Wände und Decken des Trockenausbaus).

Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserversorgung und Energieversorgung).

Malerwerkstätte (Stuckarbeiten; Maler- und Beschichtungsarbeiten).

Dachdecker- und Spenglerwerkstätte (Dachdecker- und Spenglerarbeiten).

Bereich Angewandter Baubetrieb:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeitsvorbereitung).

B.2 Chemieingenieure GRUNDLAGEN DER CHEMIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Reinstoff, Stoffgemisch, Element, Salz, Molekül, Kristallgitter. Phasendiagramm und Aggregatzustandsänderungen von Reinstoffen. Atombausteine, Elektronenhülle, Orbitale, Isotope, Ordnungszahl, Massenzahl, mittlere Atommasse, Stoffmenge, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, Ionen, Radikale. Ionenbindung, Atombindung, Metallbindung, Molekülgeometrie, VB-Theorie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen. Radioaktivität (Radioaktiver Zerfall, natürliche Zerfallsreihen, technische Anwendung).

Nomenklatur anorganischer Verbindungen, Summenformeln von Salzen, Säuren und Basen. Definitionen nach Arrhenius.

Bilanzieren von Reaktionsgleichungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Hin- und Rückreaktion, Reaktionsgeschwindigkeit, Gleichgewichtskonstante, Gleichgewichtslage, Prinzip von Le Chatelier, pH-Wert.

Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen, Ansatz-und Ausbeuteberechnungen.

Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie, Definition nach Lewis.

Mischungsgleichung.

LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Herstellung von Reagenzlösungen, einfache qualitative und quantitative Analysen, ausgewählte wichtige Gruppenreaktionen und spezifische Einzelnachweisreaktionen.

Dokumentation der Laborarbeit.

B.3 Design GRUNDLAGEN DES DESIGNS

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Gestaltung

Bereich Grundlagen der Kunst- und Designgeschichte

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Gestaltung:

Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.

Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.

Bereich Grundlagen Kunst- und Designgeschichte:

Grundbegriffe der klassischen Kunstgeschichte; zentrale Beispiele der Designgeschichte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Gestaltung

Bereich Einführung in die Designtheorie

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Gestaltung:

Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Entwerfen; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.

Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.

Bereich Einführung in die Designtheorie:

Design im Kontext Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.

ATELIER UND PRODUKTION

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Materialbearbeitung

Bereich Grundlagen der Technologie

Bereich Arbeitsorganisation

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Materialbearbeitung:

Werkstoffe; Werkzeug- und Messkunde; Bearbeitungsmöglichkeiten.

Bereich Grundlagen der Technologie:

Werkstoffeigenschaften; Einsatzmöglichkeiten.

Bereich Arbeitsorganisation:

Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe; Sicherheitsbestimmungen.

B.4 Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik /
Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.

Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik. Funktion von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais). Verhalten von Bauteilen mit nicht linearem U-I-Zusammenhang. Normgerechtes technisches Zeichnen.

Ohmsches und Kirchhoffsches Gesetz. Arten von Messgeräten und Messschaltungen. Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis. Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik

Bereich IT-Hardware

Bereich Elektronik und Messtechnik

Bereich Installations- und Steuerungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik:

Grundlagen der mechanischen Fertigung (Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung). Fertigung von Werkstücken (Herstellung einfacher Werkstücke mit konventionellen Werkzeugmaschinen und Geräten). Verbindungen (Herstellen stoffschlüssiger und lösbarer Verbindungen). Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Fachspezifischer Gehäusebau).

Bereich IT-Hardware:

Hardware-Konfiguration (Aufbau eines Standard-IT-Systems aus einzelnen Komponenten. Inbetriebnahme des Systems und Konfiguration mittels Systemsoftware).

Bereich Elektronik und Messtechnik:

Bauteilkunde (Elektrische Eigenschaften von Widerstand und Diode. Sicherheitsgerechte Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung).

Bereich Installations- und Steuerungstechnik:

Schutztechnik (Grundlagen), Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektronik und Messtechnik

Bereich Installations- und Steuerungstechnik

Bereich Elektrogerätebau

Lehrstoff:

Bereich Elektronik und Messtechnik:

Elektrische Eigenschaften von Spule und Kondensator. Einfache gemischte Schaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme).

Bereich Installations- und Steuerungstechnik:

Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte), Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz), Realisierung von einfachen Steueraufgaben.

Bereich Elektrogerätebau:

Verbindungstechniken der Elektrotechnik, Verteilerbau, Systemaufbau und Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung.

B.5 Grafik- und Kommunikationsdesign / Medien / Medieningenieure und Printmanagement MEDIENENTWURF

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen

Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Fachrhetorik und Abgrenzung des Begriffsumfelds; Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen; gestalterische Grundlagen von Workflows in unterschiedlichen Medien.

Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen:

Übungen zu Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Bewegung, Form sowie Rhythmus, Größenordnung und Balance; Grundlagen der Darstellung, Raumvorstellung und Komposition; projektbezogene Anwendung von Briefings auf Vorentwürfe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen

Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Grundlagen von Design– und Gestaltungskonzepten; Einführung in die gestalterischen Methoden – Wechselbeziehung zwischen Konzeption, medialen Bedingungen und handwerklichen Fähigkeiten; Umgang mit analogen handwerklichen und digitalen Entwurfstechniken.

Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen:

Gestaltungsübungen als Grundlage von Entwurfsprozessen; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen zum gestalterischen Workflow; projektbezogene Ausführung und Präsentation von Entwürfen.

MEDIENPRODUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Medientechnologie

Bereich Medienproduktion

Lehrstoff:

Bereich Medientechnologie:

Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.

Bereich Medienproduktion:

Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Medientechnologie

Bereich Medienproduktion

Lehrstoff:

Bereich Medientechnologie:

Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.

Bereich Medienproduktion:

Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung, Grundlagen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, Aspekte der Qualitätssicherung.

B.6 Informatik GRUNDLAGEN DER INFORMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Hardwarearchitektur

Bereich Betriebssysteme

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik

Lehrstoff:

Bereich Hardwarearchitektur:

Aufbau und Funktionsweise, Computerinterne Informationsdarstellung, Hardwarekomponenten, Schnittstellen, Peripherie, mobile Geräte, Aktuelle Entwicklungen.

Bereich Betriebssysteme:

Architektur und Arten von Betriebssystemen, Prozessverwaltung, Speicherverwaltung, Geräteverwaltung, Dateiverwaltung, Benutzerverwaltung.

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik:

Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik; Bauelemente der Elektronik, Schaltungssimulation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Netzwerktechnologien

Bereich Basis-Webtechniken

Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnologien:

Topologien und Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Normen und Standards; OSI-Modell; Grundlagen der Adressierung.

Bereich Basis-Webtechniken:

Beschreibungssprachen, Formatierungstechniken, Skriptsprachen, Datenanbindung.

Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation:

Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Dokumenten; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Tabellen; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Präsentationen.

COMPUTERPRAKTIKUM

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis.

Bauteile und Schaltungen, Schaltalgebra; Wartung von Computerkomponenten, Fehlersuche und Reparatur, Vernetzung; Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Grundlegende mechanische Bearbeitungen, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur, Schutzmaßnahmen, IT-relevante Gebäudeinstallationen; Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme.

Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.

Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung in Verkabelung, Hardware, Softwarekonfiguration; Gleichstrommesstechnik, Schutzmaßnahmen, Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.

B.7 Innenarchitektur und Holztechnik FACHTHEORIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

Bereich Darstellungstechniken

Bereich Materialien und Prozesse

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau), Objektkonstruktionen.

Bereich Darstellungstechniken:

Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten; Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung; Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.

Bereich Materialien und Prozesse:

Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); ökologische Auswirkungen von Materialien; Produktkennzeichnung; Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen; Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

Bereich Darstellungstechniken

Bereich Materialien und Prozesse

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.

Bereich Darstellungstechniken:

Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung); Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.

Bereich Materialien und Prozesse:

Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten (zB Träger- und Oberflächenmaterialien); Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe); ökologische Auswirkungen von Materialien und Arbeitsstoffen; Produktkennzeichnung; Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf Materialien).

FERTIGUNG UND PRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Händische Erfassung von Produktionsdaten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung; Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua. sowie von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).

B.8 Maschinenbau / Gebäudetechnik / Wirtschaftsingenieure GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.

Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Maschinenbau

Lehrstoff:

Bereich Maschinenbau:

Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe).

Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).

Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung). Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.

Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mechanische Grundfertigkeiten

Bereich Schweißen

Bereich Spanende Fertigung – Drehen

Bereich Spanende Fertigung – Fräsen (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Maschinenbau)

Bereich Verbindungstechnik (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Gebäudetechnik)

Bereich Kunststofftechnik

Bereich Blechbearbeitung

Lehrstoff:

Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:

Grundlegende Arbeitsmethoden der Metallbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Stempeln).

Bereich Schweißen:

Herstellen von Schweißverbindungen mittels unterschiedlicher Schweißmethoden. Schweißverbindungen unterschiedlicher Werkstoffe. Brennschneiden.

Bereich Spanende Fertigung – Drehen:

Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde.

Bereich Spanende Fertigung – Fräsen (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Maschinenbau):

Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut- und Passungen fräsen unter Verwendung von halbautomatisierten Werkzeugen.

Bereich Verbindungstechnik (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Gebäudetechnik):

Thermische Bearbeitung von Werkstoffen der Gebäudetechnik; Lötverbindungen. Form- und kraftschlüssige Verbindungen von Werkstoffen der Gebäudetechnik.

Bereich Kunststofftechnik:

Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Zerspanung, Fügung, Schweißen und Kleben von Kunststoffen).

Biegen, Tiefziehen und Polieren von Kunststoffen.

Bereich Blechbearbeitung:

Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen. Blechverbindungstechniken (Nieten, Punktschweißen). Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen.

B.9 Optometrie FACHTHEORIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anatomie

Bereich Optik

Lehrstoff:

Bereich Anatomie:

Aufbau des Sehorgans.

Bereich Optik:

Lichtausbreitung, Bezeichnungsregeln, Vorzeichensystem; Reflexionsgesetz, Brechungsgesetz, Totalreflexion; Berechnung (Abbildung durch Linsen, Abbildungsfehler, Dispersion); optische Bauelemente (optische Werkstoffe, planparallele Platten, Prismen, Linsen; Spiegel; Strahlenteiler; Faseroptik).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Physiologie

Bereich Optometrie

Lehrstoff:

Bereich Physiologie:

Zellaufbau, Histologie, physiologische und pathologische Probleme des Sehvorganges.

Bereich Optometrie:

Begriffsbestimmungen, Ausstattung des Refraktionsraumes; Geräte zur subjektiven und objektiven Refraktion; Optotypen, Gullstrandauge; angulare Sehschärfe; Gesichtsfeld, Blickfeld; Grundlagen der subjektiven und objektiven Refraktion; gesetzliche Bestimmungen; Refraktionsrecht für Optiker.

LABORATORIUM

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Optik

Lehrstoff:

Bereich Optik:

Übungen aus dem Bereich Optik; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Optometrie

Lehrstoff:

Bereich Optometrie:

Übungen aus dem Bereich Optometrie; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.

C. Freigegenstände DEUTSCH

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Zuhören und Sprechen

Bereich Lesen und Schreiben

Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen

Sprachbewusstsein

Lehrstoff aller Bereiche:

Rechtschreibung; Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; Einsatz von Hilfsmitteln beim Verfassen von Texten; einfache literarische Texte und Sachtexte.

ENGLISCH

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden im Bereich

Zuhören und Sprechen

Bereich Lesen und Schreiben

Linguistische Kompetenzen

In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Bereichen ist folgende bereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:

Die Studierenden

Lehrstoff aller Bereiche:

Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; einfache beruflich relevante und ausbildungsspezifische Themen; Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kompetenzmodul 1:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen.

Kompetenzmodul 2:

Konstruktive Behandlung von Objekten aus dem Fachbereich; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Praxis in zugeordneten Normalrissen; Visualisierungen.

TECHNISCHE DOKUMENTATION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm im Einsatz zur technischen Dokumentation und Präsentation.

Textverarbeitung:

Formatvorlagen für Technische Berichte (Protokoll, Projekt und Diplomarbeit); Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Index; Einbinden von Bildern, Tabellen und Formeln.

Tabellenkalkulation:

Erstellen von Messtabellen, Formeln, Y-X-Diagramme.

Präsentationsprogramm:

Einsatz zur Vortrags- und Referatserstellung.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen, grundsätzlich aber geeigneten und leistungswilligen Studierenden sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2022

Gesetzesnummer

20012030

Dokumentnummer

NOR40247463