Kurztitel

Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2019, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2022,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

05.10.2022

Außerkrafttretensdatum

13.12.2024

Index

70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 2, Absatz 2,)

Text

Anlage

FACHSCHULE FÜR PÄDAGOGISCHE ASSISTENZBERUFE

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungsgruppe

 

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Klasse

 

 

 

 

 

1.

2.

3.

Summe

 

 

A.1

Stammbereich2

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

6

III/III

 

2.

Sprachen und Kommunikation

 

2.1

Deutsch (einschl. Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)

4

3

3

10

I

 

2.2

Englisch

3

2

2

7

I

 

3.

Allgemeinbildung

 

 

 

 

 

 

3.1

Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht

2

2

2

6

III

 

3.2

Mathematik und Grundlagen der Mathematik

2

1

1

4

II

 

3.3

Grundlagen der Informatik und Medien

1

2

-

3

II

 

3.4

Angewandte Naturwissenschaften

2

2

2

6

III

 

4.

Elementarpädagogik

 

4.1

Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik)

1

2

2

5

II

 

4.2

Didaktik

2

2

2

6

II

 

4.3

Praxis und Kleinkindpflege

4

5

5

14

III

 

4.4

Haushalts- und Sicherheitsmanagement

1

2

3

6

III

 

5.

Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

 

5.1

SE Kreatives Gestalten

3

2

2

7

IV

 

5.2

Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik3

2

2

2

6

IVa

 

5.3

Instrumentalunterricht

2

1

1

4

IV

 

5.4

Rhythmisch-musikalische Erziehung

-

1

1

2

IV

 

5.5

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport;

2

2

1

5

IVa

 

Wochenstundenzahl Stammbereich

33

33

31

97

 

 

A.2

Schulautonomer Erweiterungsbereich4

 

 

 

 

 

 

1.

Betreuung im Hort

-

2/-/-

-

2/-/-

III

 

2.

Spracherwerb und frühe sprachliche Bildung

-

-/2/-

-

-/2/-

III

 

 

Schulautonomer Schwerpunkt

-

-/-/2

-

-/-/2

III

 

A.3

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

1.

Kommunikationspraxis und Gruppendynamik

1

1

1

3

III

 

2.

SE Interkulturelles Projekt

 

1

1

2

III

 

Gesamtwochenstundenzahl

34

37

33

104

 

 

B.

Pflichtpraktikum

2 Wochen in den Ferien bis vor Beginn der 3. Klasse

 

C.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5

 

C.1

Freigegenstände

 

Schulautonome Freigegenstände

 

C.2

Unverbindliche Übungen

 

Schulautonome unverbindliche Übungen

D.

Förderunterricht

 

______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3Mit Teilbereich Stimmbildung und Sprechtechnik im Ausmaß von einer Wochenstunde in der 2. Klasse.

4 Die/Der Lernende wählt je nach standortspezifischem Angebot einen Erweiterungsbereich. Die Lehrverpflichtungsgruppe entspricht dem gewählten Gegenstand.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vergleiche Abschnitt römisch III).

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2. Stundentafel der Deutschförderklassen

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppe

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

I

2.

Religion

2

III

3.

Weitere Pflichtgegenstände sowie Verbindliche Übungen1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand bzw. Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl (max. 37 pro Kl.)

x3

 

 

Pflichtpraktikum4

 

 

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

 

 

Gesamtwochenstundenzahl (max. 37 pro Kl.)

 

 

____________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die weiteren Pflichtgegenstände und die Verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und Verbindlichen Übungen ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik hat gemäß Paragraph 63 b und unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der Assistenz bei den Bildungs- und Erziehungsaufgaben in den Kindergärten als elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erforderliche Berufsgesinnung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln.

Die Ausbildung vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der pädagogischen Mitarbeit, in der beziehungsvollen Pflege und in haushaltsökonomischen Tätigkeiten umzusetzen.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Lernenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen.

  1. Ziffer eins
    Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1.-3. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
  2. Ziffer 2
    Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann im Verlauf eines Ausbildungsganges im Gesamtausmaß von höchstens 6 Wochenstunden um je eine Wochenstunde pro Pflichtgegenstand reduziert werden. Es darf kein Pflichtgegenstand oder keine Verbindliche Übung gänzlich entfallen.
  3. Ziffer 3
    Werden Wochenstunden in einzelnen Pflichtgegenständen und den Verbindlichen Übungen in einen anderen Jahrgang verschoben, sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  4. Ziffer 4
    Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können angeboten werden.
  5. Ziffer 5
    Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze und den Lehrstoff zu enthalten.
  6. Ziffer 6
    Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der Verbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung pro Jahrgang darf 37 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung von 104 darf nicht über- oder unterschritten werden.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelle Entwicklungen im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzeilen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.

Umfassende Sprachförderung ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung ist das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden eines Jahrganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.

Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

Die nach Lernjahren gegliederten Lernziele sind in der Fachgruppe festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrkräften individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Lernenden der einzelnen Jahrgänge und Lerngruppen festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Es ist sicherzustellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Deutsch (einschl. Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)“:

Die Bereiche (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion, Sprachbewusstsein, Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) sind gleichwertig und ergänzen einander im Unterricht. Die Gewichtung erfolgt durch die Lehrenden und soll den Bedürfnissen und Interessen der Lernenden gerecht werden.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden in allen Jahrgängen das Bewusstsein ihrer sprachlichen Vorbildfunktion im beruflichen Kontext erlangen können. Im Deutschunterricht ist auf mögliche Schwerpunkte der Schulstandorte einzugehen, insbesondere ist dem künstlerisch-kreativen Bereich der Sprache ausreichend Platz einzuräumen.

Die Lernenden sollen durch grammatisches und orthographisches Wissen befähigt werden, bewusst mit Sprache umzugehen. Sprach- und Schreibnormen werden als bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet.

Die Lernenden sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Themen kritisch zu reflektieren und im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen, sich mit gesellschaftlichen und (inter-)kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen auseinanderzusetzen und analytisches und kritisches Denken zu üben.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Englisch“:

Die Gewichtung der gleichwertigen Kompetenzen (Hören, Lesen, Schreiben, zusammenhängend Sprechen und an Gesprächen teilnehmen, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) erfolgt durch die Lehrenden und soll den Bedürfnissen und Interessen der Lernenden gerecht werden.

Die verschiedenen Kompetenzbereiche sind vernetzt zu entwickeln. Das Prinzip der Kompetenzorientierung wird in allen Bereichen umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Module sind aufbauend und werden in ihrem Anspruchsniveau und in ihrer Komplexität gesteigert. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität der fremdsprachlichen Kompetenz.

Didaktische Grundsätze des Clusters „Allgemeinbildung“:

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld ist in Abstimmung mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ in jedem Gegenstand zu unterstützen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht“:

Durch exemplarischen Unterricht ist der Erwerb eines historischen Grundrasters sicherzustellen, wobei einerseits historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet werden, andererseits werden ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt.

Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu vermitteln, wobei der Geschichte der Kindheit entsprechend Raum geboten wird.

Die Lernenden sind dabei zu unterstützen, Einsicht in politische Verhaltensweisen und Orientierungshilfe für persönliches, politisches und soziales Engagement zu erlangen.

Die sozialgeografischen und ökonomischen Themen sind geschlechtergerecht zu behandeln.

Der Bezug zum Naturraum ist nach Möglichkeit herzustellen.

Die Vielfalt von Kulturen ist als Bereicherung hervorzuheben.

Aus dem künftigen beruflichen und privaten Umfeld der Lernenden sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit eine möglichst große Vielfalt von Lerninhalten abgedeckt wird.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Mathematik und Grundlagen der Mathematik“:

Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend.

Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen.

Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln,

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Grundlagen der Informatik und Medien“:

Der Lehrstoff in den einzelnen Jahrgängen ist in den jeweiligen Kompetenzbereichen durch die Tiefe und die ausgewählten Beispiele auf die Bedürfnisse und die Kenntnisse der Lernenden abzustimmen.

Ziel des Unterrichts ist es,

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Angewandte Naturwissenschaften“:

Naturwissenschaftliche Arbeitsweisen unterstützen ein Verstehen der Natur.

Exaktes Beobachten und fachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Ausgewogenheit zwischen der Vermittlung von fachlichen Inhalten und ihrer Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis ist anzustreben.

Der Rhythmus der Jahreszeiten ist bei der Auswahl der Inhalte und Methoden im Unterricht zu berücksichtigen.

Nachhaltiges Handeln ist durch entsprechende Unterrichtsgestaltung im Bewusstsein der Lernenden zu verankern und nach Möglichkeit einzuüben.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis und Kleinkindpflege“ und „Haushalts- und Sicherheitsmanagement“ ist insbesondere bei der Erstellung der Lehrstoffverteilung anzustreben.

Im Unterricht soll der Bezug zum jeweils gültigen Bildungsplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich und dessen Ergänzungen hergestellt werden. Die Lernenden sollen an ein forschendes und entdeckendes Experimentieren herangeführt werden, damit sie Kinder bei deren Auseinandersetzung mit Phänomenen der belebten und unbelebten Natur begleiten können.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden Sensibilität für ethische Fragen, insbesondere im Bereich der Biotechnologie und Reproduktionsmedizin und eine persönliche Haltung entwickeln und diese in biologischen Fragestellungen durch Argumente vertreten können.

Didaktische Grundsätze des Clusters „Elementarpädagogik“:

Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten ist auf das Bildungsziel der Ausbildung dahin gehend zu achten, dass die Lernenden hingeführt werden, Bildungsprozesse zu unterstützen, diese jedoch nicht in inhaltlicher Eigenverantwortung initiieren und umsetzen.

Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Reflexion sind anzustreben.
Der Unterricht ist zeitgemäß und unter Berücksichtigung aktueller Lebenswelten zu gestalten.
Das Erwerben von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs erfolgen durch erfahrungsorientiertes Lernen.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, exemplarisch und individualisierend.

Methodische Vielfalt in der Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse ist anzustreben.

Blockungen und seminaristisches Arbeiten sind nach Maßgabe der Sinnhaftigkeit anzustreben.

Alle Inhalte des Lehrplans orientieren sich am durchgängigen Prinzip der Inklusion und Diversität.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik)“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, exemplarisch, ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik“:

Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiografie und Psychohygiene ist zu fördern.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert, methodengerecht umzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis und Kleinkindpflege“:

Die intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit der Lehrer und Lehrerinnen aller Unterrichtsgegenstände sowie mit dem (Fach)personal der Praxisstätten ist unerlässlich.

Im Hinblick auf Interkulturalität sollen nach Möglichkeit zweisprachig Lernende in Kindergärten ihre Berufspraxis absolvieren, wo sie diese Kompetenz einbringen können.

Bei der Betreuung der Lernenden in den Praxisstätten sind Phasen der Übung und reflexiven Verarbeitung von pädagogisch-didaktisch unterlegten, pflegerischen sowie haushaltsökonomischen Anteilen zu berücksichtigen.

Auf Situationsorientierung, Prozessorientierung, Handlungsorientierung sowie exemplarisches, ganzheitliches und multimediales Lernen ist zu achten.

Bedingungen von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sind zu berücksichtigen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Haushalts- und Sicherheitsmanagement“:

Über eigenes Erleben sollen die Lernenden im Schulalltag zum bewussten Ernährungs- und Umweltverhalten (Nachhaltigkeit) hingeführt werden.

Im Unterricht soll ein bewusster und nachhaltiger Zugang zu gesundheitsförderlichem Verhalten als Basis für die handlungsorientierte Umsetzung im Berufsfeld aufgebaut werden.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ zu ermöglichen.

Im Unterricht ist der Lehrstoff, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifende Aspekte, der Betreuung von Säuglingen und jungen Kindern theoretisch und praktisch zu vermitteln.

Die Lernenden sind zu ökologisch bewusstem Hygieneverhalten hinzuführen.
Zur Durchführung des praktischen Teils sind Unterrichtseinheiten in Küchenpraxis vorzusehen.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis und Kleinkindpflege“ und Angewandte Naturwissenschaften“ anzustreben.

Praxisorientierte und komplexe Aufgabenstellungen sollen die Handlungsfähigkeit in berufsrelevanten Situationen fördern. Durch Selbsterfahrung und durch Übung, ist eine Automatisierung der Handlungsabläufe zu forcieren.

Außerschulische Fachkräfte können für spezielle Schwerpunkte eingebunden werden. Das theoretische Wissen ist durch spezielle Lehrausgänge zu erweitern und zu vertiefen.

Blockunterricht ermöglicht eine handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung.

Didaktische Grundsätze des Clusters „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Neben der persönlichkeitsbildenden Auseinandersetzung ist für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld der Transfer mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ in jedem Gegenstand zu forcieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Seminar Kreatives Gestalten“:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass

Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.

Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.

In jedem Jahrgang ist nach Möglichkeit zumindest eine Exkursion (ein Lehrausgang) in eine fach- und inhaltsverwandte Einrichtung abzuhalten.

Durch die Auseinandersetzung mit technischen und textilen Materialien, Techniken und Phänomenen ist problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:

Im Kleingruppenunterricht im Gegenstand „Instrumentalunterricht“ und im Teilbereich „Stimmbildung und Sprechtechnik“ soll auf die individuelle Förderung der Lernenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden.

Lernende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Durch das gemeinsame Singen und Musizieren sollen motivierende Impulse gesetzt und so die Freude an der Musik vermittelt werden. Dabei steht das praxisorientierte, musikalische Handeln unter Beachtung des ganzheitlichen Musizierens im Mittelpunkt.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Sing- und Sprechtechnik für Praxis und Präsentationen, Haltung, Bewegung und Atem, Artikulation, Einsatz von Instrumenten in Wechselwirkung mit der Stimme, Wechselwirkung mit der chorischen Stimmbildung, Improvisation, Reflexion, Medien, geschlechts- und entwicklungsspezifische Fördermaßnahmen.

Im Pflichtgegenstad „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ stehen das Wahrnehmen, Verstehen und Ausdrücken der Wechselwirkung von Musik und Bewegung im künstlerischen und pädagogischen Kontext im Vordergrund.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung, Bewegung und Sport“:

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten. Insbesondere in der 2. und 3. Klasse ist die Vermittlung ausgewählter Inhalte des Lehrstoffes (vor allem „Grundlagen des beruflichen Handelns“ und „Methodische Mittel“) unmittelbar mit dem praktischen Tun im Bereich „Bewegung und Sport“ zu verknüpfen.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, der Umsetzung von Aspekten der Sicherheit im Zusammenhang mit Bewegungsaktivitäten, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Didaktische Grundsätze im Erweiterungsbereich „Betreuung im Hort“:

Im Unterricht ist das Prinzip der Selbsterfahrung als wesentliche Voraussetzung eigenen pädagogischen Handelns bevorzugt anzuwenden.

Eine adäquate Arbeitsatmosphäre (zB durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung) soll bewusst gemacht werden.

Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen ist deutlich darzustellen.

Das Einbringen der eigenen Persönlichkeit ist für das pädagogische Handeln im Berufsfeld bewusst zu machen. Das Hinterfragen persönlicher Werthaltungen und Geschlechtsrollenbilder ist dabei unerlässlich.

Der Unterricht in Theorie- und Praxisblöcken ist empfehlenswert.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung „Seminar Interkulturelles Projekt“:

Die eigene Identität soll grundsätzlich gestärkt werden, damit eine Stärkung der eigenen Kompetenz unterstützt wird.

Die Eigenwahrnehmung als „anders“ oder „fremd“ soll als Bereicherung der Arbeitswelt im Sinne der kulturellen Vielfalt erfahren werden können.

Das Kennenlernen des Arbeitsfeldes einer pädagogischen Kindergartenassistentin/ eines pädagogischen Kindergartenassistenten mit Migrationshintergrund soll im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten aus praktischer Sicht erlebt werden. Dies kann das Begleiten im Berufsalltag oder ein Erfahrungsaustausch auf anderer Ebene sein.

Der sensible Umgang mit eigenen Stärken soll in der Arbeit mit Kindern mit Migrationshintergrund als Vorteil erlebt werden können.

Europa als Gemeinschaft (Denken und demokratisches Handeln als europäische Bürgerin/europäischer Bürger).

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Lernenden erforderlich ist.

Im Pflichtgegenstand „Praxis und Kleinkindpflege“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess der Schule dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Unterrichtsjahres sind den Lernenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen und Hortpraxis:

Die Praxis an einer Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Übungs- oder Ausbildungseinrichtungen wie Kindergärten, Krippen, als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Lernenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen und führt so zur Erreichung des Bildungsziels und dazu, dass die Lernenden dazu befähigt werden, die pädagogisch-didaktische Bildungsarbeit (der gruppenführenden Pädagogin) zu unterstützen, diese jedoch nicht alleine und inhaltlich eigenverantwortlich umsetzen.

Die Lernenden

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen:

  1. Ziffer eins
    Klasse: 1 Praxiswoche
  2. Ziffer 2
    Klasse: 1 Praxiswoche pro Semester
  3. Ziffer 3
    Klasse: 2 Praxiswochen (entweder einzeln oder geblockt)

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin oder Direktor, Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

Bei Besuch des schulautonomen Erweiterungsbereiches „Betreuung im Hort“ kann eine Woche auch in einer einschlägigen Einrichtung absolviert werden.

römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:


VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. Katholischer Religionsunterricht Präambel

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind im zweiten und dritten Jahrgang auf Semester aufgeteilt. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Bildungs- und Lehraufgabe 1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (Artikel 14, Absatz 5 a, B-VG, Paragraph 2, SchOG).

Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Er ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen. Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalte und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten.

Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen.

Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen.

Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik

Die Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der Assistenz bei den Bildungs- und Erziehungsaufgaben in den Kindergärten als elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erforderliche Berufsgesinnung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart, religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung.

Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler.

Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere mit den im Bereich „Elementarpädagogik“ unterrichtenden, ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

2. Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik ist darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Klassen- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik, Abschnitt römisch IV. Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

3. Kompetenzen

Die Kompetenzen beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Praxis.

Im Bereich Freiheit und Verantwortung

Im Bereich Gott – Gottesfrage

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

Im Bereich Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Im Bereich Symbole – Rituale – Sakramente

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

Im Bereich Schöpfung – Geschöpflichkeit

Im Bereich Bibel – Tradition

Im Bereich Kultur – Religion – Religionen

4. Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Freiheit und Verantwortung

Leben in sozialen Bezügen – vom Ich zum Du zum Wir

Erfahrungen in der Herkunftsfamilie

Gewalterfahrung – Konflikte – Konfliktbewältigung

Gott – Gottesfrage

Gottesbilder der Schülerinnen und Schüler

Vielfalt der biblischen Gottesbilder

Glaube – Kirche – Feste

Freizeit gestalten – das Leben feiern

Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche

Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen

Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Vorbilder im Leben und im Glauben

Heilige – Frauen und Männer

Symbole – Rituale – Sakramente

Was Jugendlichen „heilig“ ist – Symbolerfahrung

Rituale und Symbole im Alltag der Schülerinnen und Schüler

Das Sakrament der Eucharistie

Heil – Unheil – Erlösung

Jenseitsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler

Bilder vom Jenseits in den Weltreligionen

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht

Achtsamer Umgang mit Mensch und Schöpfung

Bibel – Tradition

Heilige Schrift – Erfahrungen und Zugänge

Bibeltexte im Kirchenjahr

Kultur – Religion – Religionen

Erscheinungsformen des Religiösen

Heilige Zeichen, Orte, Zeiten

Kirchen, Religionen und religiöse Gemeinschaften

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Freiheit und Verantwortung

Leben in Entscheidungen

Verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit

Gewissen – Werte – Normen

Gott – Gottesfrage

Orientierung am Gottesbild Jesu

Förderung eines positiven Gottesbildes

Glaube – Kirche – Feste

Christliche Kirchen – Ökumene

Weihnachtsfestkreis – Osterfestkreis

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Das Leben und die Lebenspraxis Jesu

Menschenfreundlichkeit Gottes

„Jesuanische Pädagogik“

Symbole – Rituale – Sakramente

Gebetserziehung

Formen des Gebetes, Haltungen, meditative Übungen, religiöse Sprache

Christliche Symbole im Alltag und der Gesellschaft

Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Heil – Unheil – Erlösung

Heils- und Unheilserfahrungen Jugendlicher

Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde

Die Passion Jesu

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Wesen, Wert, Chancen, Gefahren und Entwicklungen von Beziehungen

Peer group, Freundschaft, Partnerschaft

Auf dem Weg zur Intimität

Bibel – Tradition

Entstehung und Grundaussagen der Evangelien

Von Jesus zum Christentum, der zweiten abrahamitischen Religion

Kultur – Religion – Religionen

Das Judentum als erste abrahamitische Religion

Religiöse Sondergemeinschaften, okkulte Phänomene, Esoterik

3. Klasse:

5. Semester (Kompetenzmodul 5):

Freiheit und Verantwortung

Menschenwürde – Menschenrechte – Menschenpflichten

Gewissensbildung und Werteerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen

Aktuelle Fragen angewandter Ethik: Anfang und Ende des Lebens

Gott – Gottesfrage

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Gottesbilder der Kinder

Aufbau einer Gottesbeziehung – mit Kindern von Gott reden

Glaube – Kirche – Feste

Ausdruck des Glaubens

Glaubensbekenntnisse

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft und ihr Engagement für Kinder und Jugendliche

Mit Kindern das Kirchenjahr gestalten

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Der Umgang von Jesus mit Frauen und Kindern

Grundprinzipien der christlichen Soziallehre

Symbole – Rituale – Sakramente

Symbolerziehung

Symbole des Verzeihens, des Versöhnens und des Neubeginns

Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes

6. Semester (Kompetenzmodul 6):

Heil – Unheil – Erlösung

Umgang mit Krisen und deren Bewältigung

Mit Kindern über Leid und den Tod reden

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Fragestellungen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit

Körperlichkeit und Sexualität, Vielfalt der Lebensformen

Sexualerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen

Bibel – Tradition

Die befreiende Kraft biblischer Texte – Dekalog, Bergpredigt

Grundsätze biblischen Erzählens

Kultur – Religion – Religionen

Islam als dritte abrahamitische Religion

Arbeiten in multikulturellen und multireligiösen Kindergruppen

Religiöse Praxis im Alltag einer säkularisierten Gesellschaft

2. Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

3. Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.

4. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.

5. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.

6. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.

7. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.

8. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.

9. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.

10. Alevitischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.

11. Israelitischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 88 aus 1985, in der geltenden Fassung.

römisch VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände

Religion

Siehe Abschnitt römisch VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)

Ethik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Technik

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

2. Sprachen und Kommunikation

2.1 Deutsch
(einschließlich Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Hören“

im Bereich „Sprechen“

im Bereich „Lesen“

im Bereich „Sprachbewusstsein“

im Bereich „Schreiben“

im Bereich „Reflexion“

Lehrstoff:

Bereich „Hören“:

Gespräche, kontrollierter Dialog

Bereich „Sprechen“:

Gesprächsregeln, Paar- und Gruppengespräche, einfache Diskussionsformen, Referate

Bereich „Lesen“:

Lesetechniken, Märchen, Kurzgeschichte, Kinderlyrik, lineare und nichtlineare Texte

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Wort- und Satzanalyse, Wortfamilien, Wortfelder, gängige Fremdwörter

Bereich „Schreiben“:

Korrekturübungen, Mindmapping, Clustern, Exzerpieren, Erzählung, Bericht, Zusammenfassung, Inhaltsangabe, Grafik, Karikatur, Bilder

Bereich „Reflexion“:

Epische Kurzformen, Jugendbücher

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Im Bereich „Hören“

im Bereich „Sprachbewusstsein“

im Bereich „Schreiben“

im Bereich „Reflexion“

Lehrstoff:

Bereich „Hören“:

Radiobeitrag, Hörbuch

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Satzarten, Sprachregister

Bereich „Schreiben“:

Prozessorientiertes Schreiben, Strukturierungsübungen, Argumentationsübungen, Quellenangabe, Bericht

Bereich „Reflexion“:

Kinder- und Jugendliteratur, Bilderbuch, Märchen

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Sprechen“

im Bereich „Lesen“

im Bereich „Sprachbewusstsein“

im Bereich „Schreiben“

im Bereich „Reflexion“

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Unterschiedliche Diskussionsformen und Gesprächsformen, Medieneinsatz

Bereich „Lesen“:

Recherche in Bibliotheken und Internet, Quellenkritik, Werbung, Zeitungen, Zeitschriften, Massenmedien

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Übungen zur Vertiefung der Rechtschreibkompetenz, Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit, Jugendsprache, Tendenzen der Gegenwartssprache, regionale Umgangssprache, Sprachwandel, Fachsprache, Sprachstandsfeststellungsinstrument in elementarer Bildungseinrichtung

Bereich „Schreiben“:

Prozessorientiertes Schreiben, appellatives und informierendes Schreiben, indirektes Zitat, lineare und nichtlineare Texte

Bereich „Reflexion“:

Ausgewählte zeitgenössische Texte, Medienkunde, Kinder- und Jugendliteratur

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Hören“

im Bereich „Sprechen“

im Bereich „Lesen“

im Bereich „Schreiben“

im Bereich „Reflexion“

Lehrstoff: Bereich „Hören“:

Gespräche, kontrollierter Dialog

Bereich „Sprechen“:

Rollenspiele, Beratungs-, Bewerbungs- und Beschwerdegespräch, Telefonate

Bereich „Lesen“:

Einfache Texte der Literatur insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur, Kurzgeschichte, Fabel

Bereich „Schreiben“:

Textgebundene und freie Kommentare und Stellungnahme, Textüberarbeitungen, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Meinungsrede, Empfehlung, offener Brief

Bereich „Reflexion“:

Literarische und Sachtexte

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Sprechen“

im Bereich „Sprachbewusstsein“

im Bereich „Schreiben“

im Bereich „Reflexion“

Lehrstoff: Bereich „Sprechen“:

Diskussionen, Präsentationen

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Kontextgebundene Rechtschreib- und Grammatikübungen

Bereich „Schreiben“:

Stellungnahmen

Bereich „Reflexion“:

Literarische und Sachtexte

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: je 1 Schularbeit pro Semester (1 davon ein- oder zweistündig)

Ziffer 2 Klasse: je 1 Schularbeit pro Semester (1 davon zweistündig)

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten

2.2 Englisch

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“

im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“

im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Erlebnisse, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe

Bereich „Hören“:

Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, Podcasts, Videos, Lieder, Reime

Bereich „Lesen“:

Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder, einfache Sachtexte, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte, einfache Formulare: Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website

Bereich „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“:

Persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung, Kurzpräsentationen, Lieder, Reime

Bereich „Schreiben“:

E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen, einfache Formulare: Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website

Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Basierend auf Kommunikationssituationen Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Fremd- und Lehnwörtern, Methoden für das Vokabellernen, Instrumente zur Selbsteinschätzung, Umgang mit unterschiedlichen Medien, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder, Reime, Bilderbücher

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“

im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“

im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache, gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, berufliches Umfeld, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

Bereich „Hören“:

Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, kurze Erzählungen, Podcasts, Radionachrichten, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Lesen“:

Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte

Bereich „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“:

Persönliche Gespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Kurzpräsentationen, Wegbeschreibungen Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Schreiben“:

E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Blogs, Alltagsroutinen, Vertiefung und Erweiterung: Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen

Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik und erweiterten Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Kurzpräsentationen, einfache Internetrecherchen, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten

4. Semester: (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“

im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“

im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Reisen, Kulturen. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

Bereich „Hören“:

Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, kurze Erzählungen, Podcasts, Radionachrichten, Interviews, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Lesen“:

Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte

Bereich „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“:

Persönliche Gespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Kurzpräsentationen, Beschreibungen, Interviews, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Schreiben“:

E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Sachtexte, Artikel, Blogs, Vertiefung und Erweiterung: Menschen, Lebens- oder Arbeitswelt, thematische Schwerpunkte

Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Kurzpräsentationen, einfache Internetrecherchen

Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein und zur Sprachenvielfalt

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten, Themen und Standardsituationen der beruflichen Praxis

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“

im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“

im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Reisen, Kulturen und Länder des englischsprachigen Raums, Kommunikation, Umwelt, Lebenswirklichkeiten. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

Bereich „Hören“:

Tonaufnahmen, Interviews, kurze Erzählungen, Podcasts, Radionachrichten, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Lesen“:

Briefe, E-Mails, Anzeigen, Sachtexte, Websites, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte

Bereich „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“:

Persönliche Gespräche, Kurzpräsentationen, (berufsrelevante) Dialoge, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Schreiben“:

Formelle und informelle E-Mails, Briefe (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben), Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Sachtexte, Artikel, Blogs, Vertiefung und Erweiterung: Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen

Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Präsentationen, Internetrecherchen, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein und zur Sprachenvielfalt

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten, Themen und Standardsituationen der beruflichen Praxis, Tagesablauf in (elementaren) Bildungseinrichtungen

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“

im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“

im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und aktuelle gesellschaftliche, soziale und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Bildung, Gesundheit, Reisen, Kulturen und Länder des englischsprachigen Raums, Kommunikation, Umwelt, Lebenswirklichkeiten. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

Bereich „Hören“:

Tonaufnahmen, Interviews, Erzählungen, Berichte, Podcasts, Radionachrichten, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder,

Bereich „Lesen“:

Briefe, E-Mails, Anzeigen, Sachtexte, Kurzgeschichten, Zeitungsartikel, Websites, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Lernenden entsprechende literarische Texte (weiterführend)

Bereich „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“:

Persönliche Gespräche, berufsrelevante Dialoge, Interviews, Präsentationen, Berichte, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Schreiben“:

Vertiefung und Erweiterung: Formelle und informelle E-Mails, Briefe (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben), Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Artikel, Blogs, Sachtexte

Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Vertiefung und Erweiterung: Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Präsentationen, Internetrecherchen, Regeln der Partner- und Teamarbeit, Übungen zum Sprachbewusstsein und zur Sprachenvielfalt

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten, Themen und Standardsituationen der beruflichen Praxis, Tagesablauf

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: je 1 einstündige Schularbeit pro Semester

Ziffer 2 Klasse: 1 Schularbeit pro Semester (1 davon ein- oder zweistündig)

Ziffer 3 Klasse: 1 Schularbeit pro Semester (1 davon zweistündig)

3. Allgemeinbildung

3.1 Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht

1. Klasse:

1.und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können:

im Bereich „Orientierung“

im Bereich „Naturräume“

im Bereich „Ökonomie“

im Bereich „Gesellschaft“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff

Bereich „Orientierung“:

Topografie, kartografische Medien, Großlandschaften, Verkehr

Bereich „Naturräume“:

Großlandschaften, Klimazonen, Naturraum und Nationalparks am Beispiel Österreichs

im Bereich „Ökonomie“:

Wirtschaftskundliche Grundbegriffe und Zusammenhänge, Umgang mit Ressourcen

Bereich „Gesellschaft“:

Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsstandorte mit Schwerpunkt Österreich, Lebenswelten von Frauen und Männern, Werbung, Nachhaltigkeit

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gemeinde, Stadt, Region im beruflichen Umfeld, regionale Besonderheiten des Standortes, Nachhaltigkeit, Werbung, Entwicklungsmöglichkeiten

(Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht)

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Politik, Gesellschaft und Wirtschaft“

im Bereich „Kultur und Wissenschaft“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Politik, Gesellschaft und Wirtschaft“:

Antike, Herrschafts- Staats- und Regierungsformen, Aufbau der mittelalterlichen Gesellschaft und Herrschaftsstrukturen, die Welt um 1500, Absolutismus, Aufklärung und Revolutionen

Bereich „Kultur und Wissenschaft“:

Antikes Welt- und Menschenbild, Renaissance, Weltbild um 1500 – Erfindungen und Entdeckungen, Barock

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Absolutismus und Aufklärung

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Aufklärung

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Politik, Gesellschaft und Wirtschaft“

im Bereich „Kultur und Wissenschaft“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Politik, Gesellschaft und Wirtschaft“:

Industrielle Revolution, Imperialismus, Entstehung politischer Ideen und Parteien, Österreich im 19. Jahrhundert

Bereich „Kultur und Wissenschaft“:

Nationalismus und Liberalismus, Vormärz, Biedermeier, Realismus und Moderne

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Entwicklung von Rollenbildern und Vorurteilen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gesellschaftsveränderungen (Industrielle Revolution), Kindheit im 19. Jahrhundert, Aufsichtspflicht

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Politik, Gesellschaft und Wirtschaft“

im Bereich „Kultur und Wissenschaft“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff:

Bereich „Politik, Gesellschaft und Wirtschaft“:

Ziffer eins Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, Österreich in der Zwischenkriegszeit, 2. Weltkrieg

Bereich „Kultur und Wissenschaft“:

Kunst und Propaganda, Widerstand und Exil

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Manipulation, Propaganda, Widerstand, Werte, Gesetzgebung: Organe und Verfahren, Demokratie, Grundzüge des Familienrechts, Grundzüge des Jugendschutzgesetzes

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Politik, Gesellschaft und Wirtschaft“

im Bereich „Kultur und Wissenschaft“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Politik, Gesellschaft und Wirtschaft“:

Ziffer 2 Republik in Österreich, Kalter Krieg, die Welt von heute, Kindheit im Wandel, europäische Einigung

Bereich „Kultur und Wissenschaft“:

Kunst als Spiegel der Gesellschaft, Migration, Fundamentalismus, Globalisierung

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Menschen-, Kinder- und Grundrechte, Migration

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

1968er Bewegung, Emanzipation, Bürgerrechtsbewegungen, Aufsichtspflicht: strafrechtliche und schadenersatzrechtliche Aspekte, Grundzüge des Arbeitsrechts, Kindergartenrecht: berufsrelevante Bestimmungen, Landesgesetze

3.2 Mathematik und Grundlagen der Mathematik

1. Klasse:

1. und 2.Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Zahlen und Maße“

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld/frühe mathematische Bildung“

Lehrstoff:

Bereich „Zahlen und Maße“:

Zahlen und Zahlenmengen, Darstellung von Zahlen, Zehnerpotenz, Mengenlehre

Bereich „Algebra und Geometrie“:

Variablen und Terme, Gleichungen, Ungleichungen und Formeln

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lernfeld „Zahl“

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Zahlen und Maße“

im Bereich „Algebra und Geometrie“

Lehrstoff:

Bereich „Zahlen und Maße“:

Maßeinheiten, Prozentrechnung

Bereich „Algebra und Geometrie“:

Schlussrechnung, Zins- und Zinseszinsrechnung

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld/frühe mathematische Bildung“

Lehrstoff:

Bereich „Algebra und Geometrie“:

Anwendungen des Maßstabes, Ebene und räumliche Figuren

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lernfeld „Muster und Strukturen“

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

Lehrstoff

Bereich „Algebra und Geometrie“:

Lineare Gleichungen

Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Lineare Funktionen

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Algebra und Geometrie“

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“

im Bereich „Stochastik“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Algebra und Geometrie“:

Lineare Gleichungssysteme

im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Lagebeziehung zweier linearer Funktionen

Bereich „Stochastik“:

Beschreibende Statistik

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lernfeld „Grundlagen der beschreibenden Statistik“

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: je 1 einstündige Schularbeit pro Semester

Ziffer 2 Klasse: je 1 einstündige Schularbeit pro Semester

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit

3.3 Grundlagen der Informatik und Medien

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Textverarbeitung“

im Bereich „Verwalten und Darstellen von Daten“

im Bereich „Grundlagen der EDV“

im Bereich „Präsentation“

im Bereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke)

im Bereich „Medien“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff:

Bereich „Textverarbeitung“:

Textverarbeitungsprogramm(e), zweckmäßiges Gestalten einfacher (Sach-)Texte

Bereich „Verwalten und Darstellen von Daten“:

Dateneingabe und Formatierung, Sortierung, einfache Berechnungen, Auto-Ausfüllen Funktion, Verwendung von Formeln, Diagrammerstellung, Tabellenkalkulation

Bereich „Grundlagen der EDV“:

Speichern, Umbenennen, Löschen von Dateien, Anlegen von Ordnerstrukturen, Speichern im Netzwerk, Cloud, Backup, gängige Dateiformate, Umwandlungs- und Kompatibilitätsfragen, Speicherbedarf und Informationsverlust, Teile eines Computers (auch: Notebook – Tablet – Smartphone), GUI, Objekte und Eigenschaften, Eingabemedien und ihre Funktionen, Hilfefunktionen, Standards

Bereich „Präsentation“:

Grundlagen des Präsentierens, einfache Visualisierungen, Lesbarkeit, Strukturierung und Layout von Folien, Wahl der Schriftarten, Unterschied Handout und Folie, Bilder für unterschiedliche Präsentationen

Bereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke):

Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen von Suchmaschinen, Fundorte für Wissen, Qualitätsbewertung von Quellen für definierte Zwecke nach inhaltlichen und formalen Kriterien, Recherche zu Themen aus dem Berufsfeld, Bewertung der gefundenen Materialien

Bereich „Medien“:

Bildformate und ihre Bedeutung, Bearbeiten der Größe, Korrekturen und Filter, Markieren, Ebenen, Montage

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Handouts, Plakate, Darstellung von Ergebnissen in Diagrammen, Listen, Plakaten, Grundlagen des Erstellens von Präsentationen, einfache Berechnungen mit einer Tabellenkalkulation

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Textverarbeitung“

im Bereich „Verwalten und Darstellen von Daten“

im Bereich „Grundlagen der EDV“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Textverarbeitung“:

Titelblatt, Textblock, Verzeichnisse, Zitieren und Literaturverzeichnis, Zitat und Plagiat, Graphiken und Tabellen, Verwendung von Formatvorlagen, Serienbriefe, Einnahmen- Ausgabenrechnung, Datensicherung, Datenschutz (gesetzlicher Rahmen), Fehlermeldungen, Updates und Reparaturinstallation

Bereich „Verwalten und Darstellen von Daten“:

Listen, Diagramme, Einfache Datenbanken; Grundlagen der Gestaltung einer Facharbeit (zB abschließende Arbeit)

Bereich „Grundlagen der EDV“:

Personenbezogene Daten, Datensicherheit, Datensicherung, einfache Hardware- und Softwareprobleme

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Arbeiten mit umfangreicheren Texten, Erstellen von Präsentationen, Unterlagen für Referate, Kenntnis der wesentlichen Elemente von Datensicherheit und Datenschutz, Soziale Netzwerke

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gestaltung von kleinen Broschüren und Informationsschriften, Texte, Liste, Diagramm, Schema, Schutz der eigenen Daten, Umgang mit personenbezogenen Daten in Institutionen

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Verwalten und Darstellen von Daten“

im Bereich „Präsentation“

im Bereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke)

im Bereich „Medien“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Verwalten und Darstellen von Daten“:

Arbeit mit unterschiedlichen Medien

Bereich „Präsentation“:

Layout und Formatierung von Präsentationen, Animationen und Steuerung des Ablaufs, Einbindung von Medien, Visualisierung von Inhalten, praktische Durchführung von Präsentationen, Feedback und Bewertung, Gestaltung und Verwendung von Präsentationsunterlagen, Technik (Geräte und Medien)

Bereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke):

Lernplattformen, Social-Media

Bereich „Medien“:

Technische Voraussetzungen, notwendige Schritte, Ziele, formale Ansprüche, Grundlagen der Erstellung eines Projektes, Soziale Netzwerke, Cybermobbing, Netiquette, Entwicklungen der Digitalisierung

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Plattformen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Informationsmedien, Erstellen von Websites, (Fach-) Präsentation für den Elternabend, (Einsatz von) Medien und IT-Geräten, Videodokumentation, Info-Folder über eine Institution

3.4 Angewandte Naturwissenschaften [Biologie, Physik, Chemie, Physiologische Grundlagen, Gesundheit und Ernährung]

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Wechselwirkungen“

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

im Bereich „Stoffe Teilchen und Strukturen“

im Bereich „Systeme“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Fortpflanzung beim Menschen.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Menstruationszyklus, Hormone, Fruchtbarkeit, Embryonalentwicklung, Familienplanung, sexuell übertragbare Krankheiten, Pubertät, Schwangerschaft, Geburt, Verhütung, Pränataldiagnostik, Abtreibung

Bereich „Stoffe, Teilchen und Strukturen“:

Wirbellose Tiere, Wirbeltiere, Artenkenntnis, pflanzliche Organismen, Nutzpflanzen und Nutztiere, Giftpflanzen, Pflanzen als Primärproduzenten, Tiere als Konsumenten, Destruenten

Bereich „Systeme“:

Grundorgane der Pflanzen, Lebensformen von Pflanzen, Frühblüher, essbare Pflanzen und Pflanzenorgane, Immunsystem, Impfplan, Mutter-Kind-Pass, Hygiene im Alltag, Übertragung von Krankheiten, diverse Ökosysteme,

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Keimversuche, Wachstumsversuche, Naturbeobachtung, der Baum im Jahreskreis, Herbarium, Fotodokumentation, Sammlung botanischer Materialien, Kinderbücher, Regenwurmzucht, Terrarium.

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Systeme“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Systeme“:

Menschliche Organsysteme, Atmung, Blutkreislauf, Verdauung, Ausscheidung, Hormone, Nervensystem, Sinnesorgane, Krankheiten und deren Vermeidung

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Referat, Diskussion

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sinnesorgane, Puls fühlen, Hände waschen vor dem Essen, Experimente

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Stoffe, Teilchen und Strukturen“

im Bereich „Systeme“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Stoffe, Teilchen und Strukturen“:

Wissenschaftliche Methoden, Forschungskreislauf, Atombau, Periodensystem, Eigenschaften von Stoffen, Aggregatzustände, Trennen von Stoffen

Bereich „Systeme“:

Kennzeichnung von Gefahrenstoffen, Wasser, Luft, Waschmittel

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Umgang mit Gefahrenstoffen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Bildungsbereich Natur und Technik, Wasser, Luft, Waschmittel

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Sub-Litera, i, m Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

im Bereich „Wechselwirkungen“

im Bereich „Systeme“

Lehrstoff:

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Entwicklung der Weltbilder, Kernenergie, Bewegungsformen,

Bereich „Wechselwirkungen“:

Kräfte und ihre Wirkungen, Aggregatzustände, Druck, Temperatur, Phasenübergänge

Bereich „Systeme“:

Energie, Energieerhaltung, Energieumwandlungen,

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Schwingungen, Schall, Licht, Stromkreis, Informationsübertragung, Elektromagnetismus

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Unfallverhütung, Akustik, Optik, Stromkreis, Magnetismus im Zusammenhang mit der frühen naturwissenschaftlichen Bildung

4. Elementarpädagogik

4.1 Pädagogik (einschließl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik)

Didaktische Grundsätze

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Lernen“

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Lernen lernen, Metakognition, Motivation, Formen des Spiels

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Erziehungsmaßnahmen, Lob und Belohnung, Strafe und Bestrafung, Erziehungsstile

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Grundbegriffe der Pädagogik, Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

im Bereich „Lernen“

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

Lehrstoff

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Erziehungsziele

Bereich „Lernen“:

Bindungsverhalten, Anlage, Umwelt, Selbststeuerung, der Mensch als aktives Wesen, Lerntheorien, entwicklungspsychologische Grundlagen der sozial-emotionalen Entwicklung einschließlich Grundschulalter

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Bedürfnispyramide, Interessen der Kinder, Wahrnehmungsmodelle,

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Lernen“

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Entwicklungspsychologische Grundlagen der motorischen Entwicklung einschließlich Grundschulalter, Entwicklungspsychologische Grundlagen der Wahrnehmung

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Fachliteratur, Medienbeiträge

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

im Bereich „Lernen“

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Bild vom Kind, Erziehungsziele, ausgewählte pädagogische Konzepte

Bereich „Lernen“:

Entwicklungspsychologische Grundlagen der sprachlichen Entwicklung, entwicklungspsychologische Grundlagen der kognitiven Entwicklung

6. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

im Bereich „Diversity“

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Stress- und Zeitmanagement, Psychohygiene, Funktion, Rollenbilder, Rollenerwartungen, Identifikation, Konfliktlösungsstrategien

Bereich „Diversity“:

Vorurteilsbewusste Erziehung, Diversität, Inklusive Haltung

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester

4.2 Didaktik

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Schüler und Schülerinnen können

im Bereich „Orientierung und Werte“

im Bereich „Persönlichkeitsbildung und berufliche Sozialisation“

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

im Bereich „Unterstützung von Bildungsprozessen“

im Bereich „Lernen“

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung und Werte“:

Das kompetente Kind, Rollenverständnis, Bildungsverständnis, Auseinandersetzung mit der eigenen Bildungs- und Lernbiografie

Bereich „Persönlichkeitsbildung und berufliche Sozialisation“:

Elementarpädagogische Einrichtungen zur Bildung und Betreuung, Träger, Gruppenstruktur, Personalstruktur, Tagesablauf, Raumstruktur

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Didaktik, Lernen, Spiel, Bildungseinrichtung, Bildungsverständnis, ko-konstruktive Lern- und Bildungsprozesse, Situationsanalyse

Bereich „Unterstützung von Bildungsprozessen“:

Raumkonzept, Bildungsmittel

Bereich „Lernen“:

Ko-konstruktive Lernprozesse, frühkindliches Lernen, Spiel, adäquate Bildungsmittel

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Schüler und Schülerinnen können

im Bereich „Lernen“

im Bereich „Interventionen“

im Bereich der „Organisation von Bildungsprozessen“

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Alltagsroutine, pflegerische Handlungen, vertiefte Auseinandersetzung mit Raum- Zeit und Regelstruktur, Essenssituationen, Gestaltung und Begleitung von Ruhe- und Erholungsphasen

Bereich „Interventionen“:

Diversität der Interessen, Bedürfnisse, Begabungen, Kulturen, Grundsätze der Beziehungsgestaltung

Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:

Motivation, Spannung, Ausklang, Didaktisches Prinzip der Ganzheitlichkeit, Lebensweltorientierung, Differenzierung, Sachrichtigkeit

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler und Schülerinnen können

im Bereich „Lernen“

im Bereich „Interventionen“

im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Frühkindliche Lernform Spiel, Arbeiten, Forschen, Gestalten, Lernprozesse der Kinder unter Einbeziehung des Teams

Bereich „Interventionen“:

Kinder und deren gegenwärtige Lebenswelten, Herkunftsfamilien, Familienstrukturen

Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:

Krippe, Kindergarten, alterserweiterte Gruppe, Formen der Nachmittagsbetreuung, Grundkenntnisse der pädagogischen Qualität

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler und Schülerinnen können

im Bereich „Lernen“

im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Freispiel, Spielimpuls, Sozialformen

Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:

Beobachtung, Einschätzung, Interpretation, Portfolio, Bildungs- und Lerngeschichten, vorbereitete Umgebung im Innen- und Außenbereich, Lernwerkstatt, Lern- und Malatelier

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Bilderbuch, Erzählungen, Fingerspiel, Reime und Gedichte, verbale Handlungsbegleitung, Sprachvorbild, Teamarbeit, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“

im Bereich „Kooperation und Kommunikation“

im Bereich „Selbstmanagement und Sozialisation“

Lehrstoff:

Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:

Musisch-kreatives Gestalten, Bewegung und Gesundheit, Natur- und Sachbegegnung, haushaltsökonomische Tätigkeiten

Bereich „Kooperation und Kommunikation“:

Eingewöhnungsmodelle, Kooperation mit Bildungs- und Erziehungspartnern

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Fröbel, Montessori, Reggio-Pädagogik, Pikler, Berufsprofil, Aufgabenbereiche

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige Schularbeit pro Semester

4.3 Praxis und Kleinkindpflege

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Schüler und Schülerinnen können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation/pädagogische Mitarbeit“

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

im Bereich „Organisation und Entwicklung von Bildungsprozessen/pädagogische Mitarbeit:“

im Bereich „Beziehungsvolle Pflege“

im Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Persönlichkeit des Kindes, wertschätzender Umgang, Aufgabenbereiche im Berufsfeld der pädagogischen Assistenz

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation/pädagogische Mitarbeit“:

Beziehungsaufbau zum Kind

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Standardsprache, Rolle der Praktikantin / des Praktikanten, Rolle der pädagogischen Fachkraft

Bereich „Organisation und Entwicklung von Bildungsprozessen/pädagogische Mitarbeit“:

Raum, Zeit, Regeln, Ritual, Mitwirken im pädagogischen Alltag, Freispiel, Hospitation

Bereich „Beziehungsvolle Pflege“:

Einführung in die Säuglings- und Kleinkindpflege

Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“:

Reinigung und Pflege von Materialien und dem Gruppenraum

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Lernen“

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation/pädagogische Mitarbeit“

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

im Bereich „Beziehungsvolle Pflege“

im Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Bedingungs- und Entscheidungsfelder, Raum-, Zeit- und Regelstruktur, Gruppenstruktur

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation/pädagogische Mitarbeit“:

Beziehungsaufbau zum Kind, Beobachtungsaufgaben, Vorbildwirkung

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Selbst- und Fremdwahrnehmung

Bereich „Beziehungsvolle Pflege“:

Weiterführung der Säuglings- und Kleinkindpflege, individuelle Pflegewünsche, Wickeltechniken

Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“:

Erweiterung der Reinigung und Pflege von Materialien und weiteren Bereichen

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation/pädagogische Mitarbeit“

im Bereich „Beziehungsvolle Pflege“

im Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation/pädagogische Mitarbeit“:

Spielprozesse, Alltagsroutine, Kritikfähigkeit, Gesprächskultur

Bereich „Beziehungsvolle Pflege“:

Beziehungsvolle Pflege, verschiedene Essenssituationen und –formen

Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“:

Reinigung, Reinigungsmittel, ökonomische Abläufe

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Kooperation und Kommunikation“

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation/pädagogische Mitarbeit“

im Bereich „Beziehungsvolle Pflege“

im Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation und Kommunikation“:

Teamabsprachen, Rollen, Dialogfähigkeit

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation/pädagogische Mitarbeit“:

Vorbildwirkung, Berichte und Protokolle, Angebote in Klein- und Teilgruppen

Bereich „Beziehungsvolle Pflege“:

Bedeutung von Schlaf, Ruhebedürfnis des jungen Kindes

Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“:

Arbeitspläne, Strategien für eigene Pläne

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Kooperation und Kommunikation“

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

im Bereich „Beziehungsvolle Pflege“

im Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation und Kommunikation“:

Fachsprache, Standardsprache, Gesprächsführung im Team, Tür- und Angelgespräch, Dialog mit dem Kind, Interaktion im Team

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Angebote in allen Sozialformen unter Anleitung durchführen, Alltagsroutine, situationsgerechte Handlungskompetenz, Bildungsbereiche

Bereich „Beziehungsvolle Pflege“:

Bedürfnisse der Kinder

Bereich „Haushaltsökonomische Tätigkeiten“:

Reinigungs- und hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich

Praxiswochen:

Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen.

Ziffer eins Klasse: 1 Praxiswoche

Ziffer 2 Klasse: 1 Praxiswoche pro Semester

Ziffer 3 Klasse: 2 Praxiswochen (entweder einzeln oder geblockt)

Zusätzlich sind 2 Wochen Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit nach der 1. bis vor Beginn der 3. Klasse zu absolvieren.

4.4 Haushalts- und Sicherheitsmanagement

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Wechselwirkungen“

im Bereich „Praktische Übungen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Ess-, Trink-, Konsumverhalten, Ernährungsgewohnheiten, Säulen der Gesundheit, Inhaltsstoffe der Nahrung, Individual-, Lebensmittel und Betriebshygiene

Bereich „Praktische Übungen“:

Küchentechnische Arbeitsweisen, gesunde, saisonale und regionale Speisenzubereitung, Reinigungsabläufe

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Regionale Projekte, Einkauf, Speisenzubereitung, Tischgestaltung, Verhalten bei Tisch

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Wertschätzender Umgang mit Lebensmittel und Nahrung, Essverhalten von Kindern, Säuglings- und Kleinkinderernährung, berufsbezogene praktische Übungen, Hygienemaßnahmen, Erste Hilfe

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Wechselwirkungen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Praktische Übungen“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Fest- und Feierkultur, Richtlinien der Kinderernährung, Richtlinien der Hygiene in Kinderbetreuungseinrichtungen, Hygiene in Nass- und Gruppenräumen, Einsatz von Reinigungsmitteln, Maßnahmen der Körperhygiene

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Einkauf, Speisenzubereitung und -bewertung, Tischgestaltung

Bereich „Praktische Übungen“:

Speisen aus anderen Kulturbereichen, Reinigungsabläufe

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Saisonale Gerichte, Feste und Feiern im Jahreskreis

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Wechselwirkungen“

im Bereich „Praktische Übungen“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Grundsätze einer ausgewogenen vollwertigen Ernährung und präventive Gesundheitsförderung, Grundsätze von Hygienerichtlinien in verschiedenen Lebenssituationen, Reinigungsmittel, Krankheitserreger

Bereich „Praktische Übungen“:

Regionale, saisonale, fair gehandelte und biologische Produkte, Reinigungsmittel, Krankheitserreger

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Speisenplangestaltung, Lebensmittelverwertung, Abfallentsorgung, Unfallverhütung im Innen- und Außenbereich, Versorgung von offenen Verletzungen im Kopf-, Brust-, Bauch und Extremitätenbereich

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Wechselwirkungen“

im Bereich „Praktische Übungen“ 

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Grundsätze einer ausgewogenen vollwertigen Ernährung und präventive Gesundheitsförderung, Speisenplangestaltung, Grundsätze von Hygienerichtlinien in verschiedenen Lebenssituationen, Unfallverhütung

Bereich „Praktische Übungen“:

Regionale, saisonale, fair gehandelte und biologische Produkte, Speisenplangestaltung, Reinigung spezieller Materialien, Theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen mit Bezugnahme auf das „Seminar Interkulturelles Projekt“

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Reinigungsmittel, Krankheitserreger, Arbeitspläne, Struktur

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Wechselwirkungen“

im Bereich „Praktische Übungen“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Eigenständige Rezeptauswahl, Umweltfreundliche Reinigungs-, Pflege- und Waschmittel, Haushaltsgeräte, Pflanzenpflege

Bereich „Praktische Übungen“:

Vorbereitung und praktische Durchführung zu bestimmten Themen, periodisch wiederkehrende Reinigungstätigkeiten

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Arbeitspläne

5. Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

5.1 Seminar Kreatives Gestalten

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. machen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Bildbetrachtung, grundlegende Kompositions- und Gestaltungslehre, Farbe und Farbtheorien, Werkzeugkunde, Unfallverhütung, Materialkunde und Werkstoffkunde, sinnliches Erfassen, Erproben und Erleben von Material, fadenbildende, fadenverstärkende oder flächenbildende Verfahren, Gewinnung von Fasern und die Bildung vom Faden zur Fläche

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. machen“:

Skizze, Studie, Entwurf, Brainstorming, Grunderfahrungen mit Material und Werkzeug, grundlegende grafische und malerische Techniken, Konstruktionsprinzipien, fadenbildende, fadenverstärkende, flächenbildende, flächenverbindende und körperbildende Verfahren, körperhafte Gestaltung

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentation (Inhalt, Auftreten, Körpersprache), Präsentationsformen Beschreibung eines Arbeitsprozesses, Fachbegriffe

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Einfache Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. machen“

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Flächengestaltende und flächenverändernde Verfahren, Ordnungsprinzipien, Bildorganisation, Kunstbetrachtung, Materialrecherchen, Produktanalysen

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. machen“:

Proportionen, grundlegende grafische und malerische Techniken, plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien, Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung, Objektkunst, Design, flächengestaltende Verfahren, flächenverändernde Verfahren

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Materialcollage, Modedesign, Produktdesign, Techniktransfer, Bild-Text-Bezug, Materialexperimente, Zerlegewerkstatt

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Reflexion, fachliche Begründung, Dokumentation von Arbeitsprozessen und -ergebnissen, Mappe, Diskussionen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Materialorganisation, Ordnungssysteme, Vermittlung einfacher bildnerischer Techniken und Materialien

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. machen“

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Kunstbetrachtung, Materialrecherchen, Spiele und Spielobjekte, dreidimensionale Objekte, Zusammenfügen von Flächen

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. machen“:

Materialkunde und Materialbeschaffung, Text und Bild, Modelle, Entwürfe,

Werkzeugkunde, Verfahren der wesentlichen Werkstoffe, körperbildende Verfahren und dreidimensionale Formen

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Werbung, Umfunktionieren, Experiment, spielerisches Arbeiten, Aufbewahrungsstrukturen, Logistik

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Foto, Bildbearbeitung, Dokumentation, Arbeitsanleitung

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Themen- und Materialsammlungen für das pädagogische Berufsfeld, Experimentieren mit dreidimensionalen Verfahren, Arbeitsplatzgestaltung

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. machen“

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Raumempfinden, Wohnbedürfnisse, Zusammenhang von Raumformen, soziokulturelle, ökonomische und kulturhistorische Aspekte, Textil und Körper, ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen, Alltagskultur

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. machen“:

Pläne, Risse, Modelle, Raumfunktion und –gestaltung, Raumwahrnehmung, Architektur, Mode und Accessoires

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Performative Darstellung, Foto und Film

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentation von Arbeitsergebnissen, Ausstellung, Aufführung, Performance

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Fest- und Feiergestaltungen, Plakate, Gestaltung von Spielobjekten und Arbeitsräumen im pädagogischen Berufsfeld, Theater, Kleidung im Alltag des Kindes

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Produkt erfassen“

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

im Bereich „Produkt verwenden“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Theater, Phänomene und Entwicklungsformen der Kinderzeichnung, Wohnbedürfnisse, textile Wohnformen, Textil in der Raumgestaltung

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Raumelemente, Bühnenelemente und Theateraccessoires, Puppenbau, Körper und Raum, Design, Architektur, Raummodell

Bereich „Produkt verwenden“:

Alltags- und Gebrauchsgegenstände, Fundus, Bildarchive, Sammlungen, Museen

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Aufführungen, Vorführungen, Ausstellungen, Präsentation und Dokumentation von Ideen und Arbeitsprozessen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gestaltungsaufgaben im Berufsfeld unabhängig von konkreten Anlässen, Spielräume, Rückzugsbereiche

5.2 Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Chorische Stimmbildung, Schulung des Gehörs, Kinderlied, Orff-Instrumente, altersadäquates Vokalrepertoire

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Einfache Kinder- und Kreistänze, einfache Bodypercussion, metrische Begleitung von Musik

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Hörerziehung, Grundlagen der Notenschrift, Notationsformen

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Improvisation zu Musik, Improvisation mit Stimme und Instrumenten

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Orff-Instrumentarium, Ostinato- und Bordunformen, einfache Improvisationsstrukturen, grundlegende Kriterien für die Liedauswahl, Textinhalte, Melodieverlauf, Ambitus, rhythmische Strukturen

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

„Stimmbildung und Sprechtechnik“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Kinderlieder, vokales Musizieren, ein- und mehrstimmige altersadäquate Lieder, Hauptstufenkadenz, Grundprinzipien der Improvisation

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Kinder- und Kreistänze, Bodypercussion

Bereich „Hören und Erfassen“:

Elementare Formen der Instrumentalmusik, Hörerziehung

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Singen, Musizieren, Dirigentenspiele, Ensemblegesang und -spiel

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Materialsammlung für Klanggeschichten

„Stimmbildung und Sprechtechnik“:

Selbstkontrolle bezüglich Melodie- und Intonationsrichtigkeit mit und ohne Instrument, praktische Übungen für das technisch richtige Singen und Sprechen, Atemtechnik, Register, Registerwechsel, Resonanz, Intonation, Artikulation, Stimmeinsatz, Stimmumfangstraining, einfache Lieder und Melodien, Sprachspiele, Texte, Haltung und Bewegung, Spannung und Entspannung, Gestik und Mimik, Abbau von Blockaden, Aufbau einer körperlichen und stimmlichen Grundkondition, Stimmbildung und Stimmpflege, Stimme und Persönlichkeit

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

„Stimmbildung und Sprechtechnik“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erarbeiten von Liedern

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Elementare Gruppenformationen, Körperklänge, Bodypercussion

Bereich „Hören und Erfassen“:

Arten der Klangerzeugung, Alltagsgegenstände als Musikinstrumente unterschiedliche Notationsformen

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Kriterien für kreative Gruppenprozesse

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Kinderlieder mit Instrumentalbegleitung

„Stimmbildung und Sprechtechnik“:

Vertiefende Übungen für das technisch richtige Singen und Sprechen, Atemtechnik, Phrasierung, Erweiterung der Stimmkondition, Intonation, Stimmeinsatz, Stimmumfangstraining, Artikulation, Stimmimprovisationen, Lieder und Melodien, Sprachspiele, Besonderheiten der Kinderstimme, Körperspannung, Erkennen von Blockaden, Erweiterung der körperlichen und stimmlichen Grundkondition, melodische Spannungsverläufe, Kriterien eines ökonomischen Stimmgebrauchs, Umgang mit Lampenfieber, Stimmhygiene, Vortragssituation

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Physiologie der Kinderstimme, Vertiefung altersgemäßer mehrstimmiger Literatur mit und ohne Begleitung, themenbezogene Kinderlieder

Bereich „Hören und Erfassen“:

Stilkunde anhand von exemplarischen Musikstücken, ausgewählte Gattungen der Vokalmusik

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Wahrnehmung der akustischen Umwelt, Digitale Medien

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Auswahlkriterien kind- und situationsgerechten Liedgutes

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erweiterung des Liedrepertoires

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Klangmalerei, Grundprinzipien grafischer Notation, Experimente mit Alltagsmaterialien und Sprache

Bereich „Hören und Erfassen“:

Stilistische Merkmale unterschiedlicher Musikrichtungen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Methoden der Hörerziehung mit Kindern

5.3 Instrumentalunterricht

Gitarre

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, korrekte Haltung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Akkordsymbole, grundlegende Technik beider Hände, Lieder, Tonleitern, Spiel in verschiedenen Lagen, Dur- und Mollakkorde, Fachvokabular zu Dynamik, Tempo, leichte Spielliteratur, einfache Schlagmuster und Zerlegungen

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Spielhaltung

Bereich „Hören und Erfassen“:

Motive im Fünf-Tonraum, rhythmische Motive, einfache Kadenzen

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Übetechniken

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Berufsbezogenes Liedmaterial

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Lieder, Barrégriffe, Fachvokabular zu Dynamik und Tempo und Artikulation

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen; Dominantseptimakkorde, Motive und Melodien im Oktavraum

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ensembleliteratur

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Kontinuierliche Erweiterung der Kinderliedsammlung, Oktavieren

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Musikalisch und technisch abwechslungsreiche Sololiteratur, Ensembleliteratur Artikulation, Phrasierung, Lieder aus verschiedenen Bereichen, Gitarrepercussion

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Vorspieltraining, Improvisationspatterns

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen, einfache und bekannte Lieder

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Einblick in die musikbezogenen Angebote im Internet

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Oktavieren, Einsätze geben, kontinuierliche Erweiterung des Liedrepertoires

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Ensembleliteratur, Liedgut verschiedener Stilrichtungen

Bereich „Hören und Erfassen“:

Elementare Formenlehre

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Improvisationsspiele

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Methoden der Liedvermittlung, Liedanalyse, Transponieren und Oktavieren von Kinderliedern

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erweiterung des Musizierrepertoires außereuropäischer Musik, lateinamerikanischer Rhythmen, Jazz, Folk, Blues, Septimakkorde auf Haupt- und Nebenstufen, Festigung der Instrumentaltechnik

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Tanzrhythmen, Tanzlieder, melodische und rhythmische Improvisationen, Klanggeschichten, musikalische Gestaltung von Texten, Gedichten, Sprüche

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Spiel- und Singliteratur

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Verknüpfung zu den Lehrinhalten aus den Bereichen, Harmonisation, Liedgestaltung, Stimmbildung Erweitertes Repertoire von Kinderliedern und Begleitmustern

5.4 Rhythmisch-musikalische Erziehung

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sprach- und Klangspiele mit Stimme, Instrumenten und Klangerzeugern, Alltagsgegenstände, Materialien, Eigenbauinstrumente, Klangteppich, Improvisationsspiele, Bewegungsbegleitung

Bereich „Hören und Erfassen“:

Puls- und Rhythmusspiele, Notationsformen, Dirigentenspiele, Geräusche und Klänge, Höraufgaben, Stilleübungen

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Gruppendynamische Bewegungsspiele und wahrnehmungsfördernde Übungen, sensomotorische Übungen, Massagespiele und –geschichten, Spannung – Entspannung als rhythmisches Prinzip, Materialien in der Rhythmik

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Soziales Lernen, Gesprächsführung

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Elementare musikalische Formen, erweitertes Orff-Instrumentarium, Alltagsgegenstände, Materialien, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, Instrumente

Bereich „Hören und Erfassen“:

Hörbeispiele aus verschiedenen Epochen und Kulturbereichen

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musikalische Bewegungsspiele, Erleben von Mitteln der Rhythmik und ihre Verbindung mit den Parametern von Musik und Bewegung, Improvisationsaufgaben, Fortbewegungsarten, elementare Tanzschritte, freie und gebundene Tanzformen

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Gruppendynamische Spiele und Rollenspiele, Führen und Folgen, Anleiten einer Gruppe, nonverbale Kommunikation, Sozialformen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Ziele der Rhythmik, Fachsprache

3. Klasse:

5. Semester (Kompetenzmodul 5):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Improvisationen, Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, (Percussions)instrumente, Alltagsmaterialien, rhythmische Bausteine, Bewegungsbegleitung der Grundbewegungsarten

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Grundbewegungsarten, Improvisationsaufgaben, Rollenspiele, Bewegungsimpulse, freie und gebundenen Bewegungsformen, Tänze

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Improvisationen mit allen Mitteln der Rhythmik und in unterschiedlichen Sozialformen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Materialerfahrungen, Rhythmikmaterialsammlung

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

im Bereich „Hören und Erfassen“

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Interkulturelle Liedangebote, Rhythmusbausteine, musikalische Motive, Parameter von Musik und Bewegung, Dirigentenspiele

Bereich „Hören und Erfassen“:

Differenzierte Klang- und Geräuschwahrnehmung, Klang- und Geräuschspiele, Musik und Werbung, Malen zur Musik

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Tänze aus unterschiedlichen Kulturen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Das Kind vom 1.-3. Lbj., Methoden der Rhythmik, kritische Musik-, Text- und Liedauswahl

5.5 Bewegungserziehung; Bewegung und Sport

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“

im Bereich „Spielen“

im Bereich „Gesundheit“

im Bereich „Erleben und Wagen“

im Bereich „Sicherheit“

Lehrstoff:

Bereich: „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:

Zirkeltraining, Intervalltraining, Gleichgewichtsparcours, Dauerschwimmen, Reaktionsübungen, Schwimmtechniken, Zeitschwimmen, Spiele zur Wassergewöhnung, Springen, Tauchen, Rettungsschwimmen, persönliche Zielsetzung, Skilauf, Rollbretter, Eislaufen, einfache Fertigkeiten auf gleitenden oder rollenden Geräten

Bereich „Spielen“:

Kleine Spiele, Trendspiele, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde

Bereich „Gesundheit“:

Beschreibung des Körpers, Bewegungsbedürfnis, Bewegung für die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, Erscheinungsbild, Belastung – Erholung, Pulswertmessung

Bereich „Erleben und Wagen“:

Vielfältige Bewegungs- und Sportaktivitäten, Skifahren, Eislaufen, Bewegungsstationen

Bereich „Sicherheit“:

Geräte und Materialien, Methoden des Sicherns und Helfens, Erste Hilfe Maßnahmen

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“

im Bereich „Spielen“

im Bereich „Gesundheit“

im Bereich „Sicherheit“

Lehrstoff:

Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:

Offene Bewegungsangebote, Fertigkeiten des Boden- und Geräteturnens, Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale, Materialien- und Gerätekunde, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Internetportale, Fachliteratur, Stationsbetrieb, Akrobatik, Geschicklichkeitsparcours

Bereich „Spielen“:

Spiele in unterschiedlichen Umgebungen, Spielgeräte, -materialien, Sportspiel

Bereich „Gesundheit“:

Körperhaltung, Haltungsschulung, Übungsprogramme zur Stabilisierung, Mobilisation, Kräftigung

Bereich „Sicherheit“:

Methoden des Sicherns und Helfens, Bewegungsräume, Geräte und Materialien

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“

im Bereich „Spielen“

im Bereich „Gesundheit“

im Bereich „Erleben und Wagen“

im Bereich „Sicherheit“

Lehrstoff:

Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:

Koordinationsübungen, Bewegungslandschaft, Laufen/Springen/Werfen, Leichtathletik, Bewegung im Freien, im Wasser, auf Eis und Schnee, kleine Turniere, Kräftemessen, Trendsport

Bereich „Spielen“:

Spiele in unterschiedlichen Sozialformen, Spielgeräte, -materialien, Spielbeobachtung, Sportspiel

Bereich „Gesundheit“:

Beobachtung, aufrechte Haltung, Rückenschule, Gleichgewichtsübungen

Bereich „Erleben und Wagen“:

Sportwochen, Sportfeste, Selbstverteidigung, Rauf- und Rangelspiele

Bereich „Sicherheit“:

Helfen und Sichern, Anwenden von Griffen zur Hilfestellung, Sicherheitsbeurteilung von Materialien, Geräten und Bewegungsräumen, Bewegung als Unfallprävention, Wagnis- und Risikoeinschätzung

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“

im Bereich „Spielen“

im Bereich „Gesundheit“

im Bereich „Erleben und Wagen“

Lehrstoff:

Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:

              Motorische Entwicklung, vielseitige Bewegungsangebote, Freies Bewegen mit und an Geräten, Wettkämpfe, Laufen/Springen/Werfen, Drehen, Schaukeln, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten,

Bereich „Spielen“:

Spielanleitung, exekutive Funktionen im Spiel, Regelkunde, Fair Play

Bereich „Gesundheit“:

Ursachen und Folgen von Bewegungsmangel, Entspannungstechniken, Bewegungstagebuch

Bereich „Erleben und Wagen“:

Herausfordernde Situationen, Bewegungsstationen, Bewegungslandschaften, verschiedene Bewegungsräume

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“

im Bereich „Spielen“

im Bereich „Gesundheit“

Lehrstoff:

Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:

Bewegungsgeschichte, Vielseitigkeitsparcours, Laufen/Springen/Werfen, Feedback und Reflexion

Bereich „Spielen“:

Kleine Spiele, Spielkartei

Bereich „Gesundheit“:

Fitnesstest, bewegte Pause, bewegter Kindergarten, Bewegungspausen, Bewegung als Freizeitgestaltung

A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich

1. Betreuung im Hort

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Lernen“

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes im Hinblick auf Freizeitgestaltung, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung, Tagesablauf im Hort, Wechselwirkung Schule-Hort-Bildungspartner

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und Buben im Schulalter

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

im Bereich „Lernen“

Lehrstoff:

Bereich „Transfer ins pädagogische Berufsfeld“:

Formen der Nachmittagsbetreuung, Konzepte, Spiel- und Freizeitpädagogik

Bereich „Lernen“:

Einfaches Spiel- und Liedgut

2. Spracherwerb und frühe sprachliche Bildung

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Sprachbiographien“

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

im Bereich „Spracherwerb/Sprachentwicklung“

Lehrstoff:

Bereich „Sprachbiographien“:

Sprachenporträt, Selbstreflexion

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Sprache im Alltag, Sprachvorbild, Beziehungsgestaltung

Bereich „Spracherwerb/Sprachentwicklung“:

Sprachentwicklung, Sprachverarbeitung

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

im Bereich „Spracherwerb/Sprachentwicklung“

im Bereich „sprachliche Heterogenität“

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Sprache und Bildungschancen, Transition, Deutsch als Unterrichtssprache

Bereich „Spracherwerb/Sprachentwicklung“:

(Bilingualer) Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb, Fremdspracherwerb

Bereich „sprachliche Heterogenität“:

Mehrsprachige Biographien, Einflussfaktoren

A.3 Verbindliche Übungen

1. Kommunikationspraxis und Gruppendynamik

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Stärken der eigenen Persönlichkeit, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Feedback, Zeit- und Selbstmanagement

2. Klasse:

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung beschreiben.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Psychohygiene, Burnout-Prophylaxe, Entspannungsverfahren, Stressbewältigung, Achtsamkeitstraining, Zeit- und Selbstmanagement

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

im Bereich „Diversity“

Lehrstoff:

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Kommunikationsmodelle, Kommunikationstechniken

Bereich „Diversity“:

Geschlechtergerechte Kommunikation, interkulturelle Spezifika, vorurteilsbewusste Kommunikation, Vorurteile, Stereotypen

3. Klasse (Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

Lehrstoff:

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Planung und Reflexion von Gesprächssituationen, Kommunikationsformen, Rollen

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Mechanismen in Gruppen, Rollen

6. Semester:

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

im Bereich „Intervention“

Lehrstoff:

Bereich „Kommunikation“:

Freie Rede, Körperhaltung, Präsentation

Bereich „Intervention“:

Konflikttheorien, Konfliktkultur, Konfliktmanagement,

2. Seminar Interkulturelles Projekt

2. Klasse

3. Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schülerinnen und Schüler können:

im Bereich „Diversity“

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

im Bereich „Lernen“

Lehrstoff:

im Bereich „Diversity“:

Familienformen, Matriarchat, Patriarchat, Großfamilienstrukturen, geschlechtsspezifische Familienrollen, Kulturen aus der eigenen Sicht und aus der Sicht Anderer

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

UN-Kinderrechtskonvention, Menschenrechte, UNO, UNICEF, UNHCR und andere NGOs

im Bereich „Lernen“:

Biografiearbeit

4. Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schülerinnen und Schüler können:

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

im Bereich „Diversity“

Lehrstoff:

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Regionale und (inter)nationale Projekte, Wertschätzung, Achtung, Respekt, Toleranz, aktives Zuhören, Akzeptanz

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Vorurteilsfreie Erziehung, unterschiedliche Lebenswelten von Kindern, Praxisbeispiele, Fallbeispiele

im Bereich „Diversity“:

Menschenbild, Bild vom Kind, Geschlechtsrollen, Formen der Begegnung, Grundregeln der interkulturellen Kommunikation

3. Klasse(Kompetenzmodul 5):

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

Lehrstoff:

im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:

Auswahl von Medien, Interkulturelle Bilderbücher, Geschichten, Lieder, Projekte zur Unterstützung vom Spracherwerb

im Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Erstsprache, Zweitspracherwerb, didaktische Materialien zum Zweitspracherwerb, Sprachprojekte, Kontakt- und Beziehungsaufbau

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

Lehrstoff:

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

interkulturelle Projekte

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Islam, Christentum, Judentum, Buddhismus, persönliche Begegnungen

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Nach der 1. Klasse bis vor Beginn der 3. Klasse im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementaren Bildungseinrichtung. Bei Besuch des schulautonomen Erweiterungsbereiches „Betreuung im Hort“ kann davon eine Woche auch in einer einschlägigen Einrichtung absolviert werden.

Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

E. Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände - etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde - zu erarbeiten und die Förderung der Kinder und Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den muttersprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des muttersprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

2. Religion

Siehe Abschnitt römisch VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten A1 bis A3 dieses Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Pflichtpraktikum

Für das Pflichtpraktikum sind die Richtlinien wie im Abschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für Freigegenstände und Unverbindliche Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C1 und C2 dieses Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Schlagworte

Unterrichtsgestaltung, Speisenbewertung, Arbeitsergebnis, Ensemblespiel, Spielmaterial, Kinderliteratur, Haushaltsmanagement, Bildungsaufgabe, Arbeitskontext, Alltagsleben, Entwicklungsbedarf, Arbeitsform, Sozialform, Wunschvorstellung, Lehrerinnenwochenstunde, Bildungsaufgabe, Wiederholungsphase, Lernmöglichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Arbeitswelt, Sprachnorm, Wissensbereich, Regelwissen, Systemwissen, Lebensbiografie, Ernährungsverhalten, Singtechnik, Theorieblock, Praxiseinrichtung, Informationstechnologie, Übungseinrichtung, Unterrichtserfahrung, Verbraucherinnenbildung, Lebensplanung, Lebenserfahrung, Glaubenserfahrung, Berufswelt, Sachkompetenz, Selbstkompetenz, Klassenzurodnung, Bildersprache, Lebensgeschichte, Wertebildung, Selbstliebe, Nächstenliebe, Alltagserfahrung, Grunderfahrung, Weltdeutung, Heilserfahrung, Gesprächsform, Gattungsmerkmal, Paargespräch, Wortanalyse, Beratungsgespräch, Bewerbungsgespräch, Rechtschreibübung, Fremdwort, Partnerarbeit, Lebensbedingung, Naturraum, Lebensraum, Herrschaftsform, Staatsform, Weltbild, Festkommadarstellung, Zinsberechnung, Umwandlungsfrage, Einnahmenrechnung, Hardwareproblem, Pflanzenart, Naturphänomen, Stressmanagement, Raumstruktur, Ruhephase, Spielbereich, Bildungsgeschichte, Innenbereich, Lernatelier, Naturbegegnung, Säuglingspflege, Bedingungsfeld, Selbstwahrnehmung, Ruhezeit, Kleingruppe, Türgespräch, Reinigungstätigkeit, Essverhalten, Trinkverhalten, Individualhygiene, Säuglingsernährung, Festkultur, Nassraum, Kopfbereich, Brustbereich, Kostform, Reinigungsmittel, Pflegemittel, Gestaltungsprinzip, Kompositionslehre, Themensammlung, Festgestaltung, Alltagsgegenstand, Kindertanz, Ostinatoform, Singstimme, Melodierichtigkeit, Singliteratur, Notenlehre, Durakkord, Sololiteratur, Vorspiel, Hauptstufe, Klangerzeugung, Sprachspiel, Pulsspiel, Musikauswahl, Textauswahl, Bewegungsaktivität, Bodenturnen, Materialienkunde, Haltungsauffälligkeit, Raufspiel, Wagniseinschätzung, Spielpädagogik, Spielgut, Erstspracherwerb, Kontaktaufbau, Alltagssprache, Spracherfahrung, Bildungserfahrung, Bildungssprache, Leseaufgabe, Lernsituation, Schreibschrift, Schreibfähigkeit, Lebensbereich, Sprachlernen, Fragezeichen, Rufzeichen, Regelelement, Großschreibung, Assistentin, Zuhörerin

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2024

Gesetzesnummer

20010645

Dokumentnummer

NOR40247435