Kurztitel
Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 365/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2022,
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Anlage II Erhebungsmerkmale gemäß § 5 Z 2
Merkmale der in Österreich ansässigen institutionellen Einheit, die im Ausland ansässige rechtliche Einheiten und Niederlassungen kontrolliert
Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008
Anzahl und Wirtschaftstätigkeit nach ÖNACE 2008 der im Inland kontrollierten Unternehmen
Zahl der Beschäftigten in den im Inland kontrollierten Unternehmen
Umsatzerlöse der im Inland kontrollierten Unternehmen
Merkmale der im Ausland ansässigen rechtlichen Einheiten und Niederlassungen, die von der in Österreich ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden:
Land, in dem die kontrollierten Unternehmen und Niederlassungen ansässig sind, gemäß der GEO-Ebene 3 der im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1470/2020 angeführten Länderliste in der geltenden FassungLand, in dem die kontrollierten Unternehmen und Niederlassungen ansässig sind, gemäß der GEO-Ebene 3 der im Anhang römisch II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1470/2020 angeführten Länderliste in der geltenden Fassung
Wirtschaftstätigkeit nach Gruppen der ÖNACE 2008
Bruttoinvestitionen in Sachanlagen