Kurztitel

Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (Bund — Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2022,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16,

Inkrafttretensdatum

01.09.2022

Außerkrafttretensdatum

31.08.2027

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Beachte

1. Zum Inkrafttreten vergleiche Artikel 24,

2. Gilt für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 vergleiche Artikel 25,).

Text

Artikel 16

Konzepte der Länder zur Sprachförderung und zum Ausbau

Die Länder verpflichten sich, Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung und des Ausbaus des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots derart vorzusehen und Ressourcen derart einzusetzen, dass die Zielzustände gemäß Artikel 15, erreicht werden. Diese Planung haben sie in Konzepten festzuhalten, die auf den Zeitraum der Vereinbarung ausgerichtet sind. Das Konzept ist gemäß Anlage A zu erstellen und hat zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    Ist-Stands-Analyse mit
    1. Litera a
      Angaben zu den Standorten,
    2. Litera b
      Angaben zum Personal,
    3. Litera c
      Angaben zur frühen sprachlichen Förderung.
  2. Ziffer 2
    Maßnahmen zur Erreichung der Zielzustände inklusive Meilensteine.
  3. Ziffer 3
    Angaben zur Qualifikation des an den Standorten eingesetzten Personals und zur Personalentwicklung entsprechend dem Lehrgang für die frühe sprachliche Förderung.

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2024

Gesetzesnummer

20012012

Dokumentnummer

NOR40247082