für eine Aufenthaltsbewilligung „Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („ICT“)“:
- Litera aArbeitsvertrag und erforderlichenfalls Abordnungsschreiben des Arbeitgebers inklusive Erklärung, dass der Drittstaatsangehörige nach Beendigung seines unternehmensinternen Transfers in eine Niederlassung zurückkehren kann, die dem gleichen Unternehmen oder der gleichen Unternehmensgruppe angehört und in einem Drittstaat ansässig ist;
- Litera bNachweis über ausreichende Vorbeschäftigungszeiten im Unternehmen oder der Unternehmensgruppe gemäß Paragraph 18 a, Absatz eins, Ziffer eins, Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG);
- Litera cfür Trainees ein Traineevertrag sowie der Nachweis eines Hochschulabschlusses;
- Litera dfür Spezialisten der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation und Erfahrung durch Nachweis des Abschlusses einer Hochschule, Fachhochschule oder sonstiger fachlich besonders anerkannten Ausbildung sowie Dienstzeugnis und Arbeitsbestätigung;
- Litera efür Führungskräfte der Nachweis der Leitungsfunktion durch den Arbeitsvertrag;
- Litera fgegebenenfalls Nachweis über die Zulassung zu einem in Österreich reglementierten Beruf;
- Litera gFirmenbuchauszug, der darlegt, dass der Arbeitgeber oder die aufnehmende Niederlassung eine echte Geschäftstätigkeit ausübt und sich nicht in Insolvenz befindet;