Bereitstellungskosten je Zweig der sozialen Sicherheit für jedes der genannten Jahre in der Höhe des Betrages, der für das Basisjahr 2021 berechnet wurde;
Kostenersatz für den Dachverband der Sozialversicherungsträger als Verbindungsstelle und Zugangsstelle
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 7
30.08.2022
66/03 Sonstiges Sozialversicherung
Der Dachverband hat jedem kostenersatzpflichtigen Träger für die Jahre 2015 bis 2021 zu verrechnen:
30.08.2022
20012002
NOR40246922