Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 3
26.08.2022
61/01 Familienlastenausgleich
Änderungen der in Paragraph 46 a, Absatz 2, Ziffer 4, Litera b bis d FLAG 1967 genannten Daten sind gemeinsam mit dem vbPK-BF dem Finanzamt Österreich vom Datenverbund der Universitäten und Hochschulen laufend automatisiert zu übermitteln. Änderungen des Status hinsichtlich der Gewährung der Familienbeihilfe sind vom Finanzamt Österreich laufend automatisiert an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen zu übermitteln.
25.08.2022
20011994
NOR40246859