Absatz eins,Die Prüfung hat die Anfertigung einer Detailskizze sowie einer fertigungsgerechten CAD- Zeichnung nach vorgegebenen Angaben und unter Berücksichtigung der Schwerpunktausbildung zu um- fassen.
Tischlerei-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 8
01.01.2024
50/04 Berufsausbildung
25.08.2022
20011991
NOR40246801