Absatz eins,Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten:
- Ziffer einsZeit- und Materialberechnungen (zB Mischungsverhältnis, Zuschnitt, Verschnittsätze),
- Ziffer 2grundlegende Berechnungen aus der Maschinenkunde (zB Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl).