Absatz eins,Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2022 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 500 Millionen Euro.
Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2022,
BG
Paragraph eins
29.07.2022
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Radverkehrsweg
01.08.2022
20011981
NOR40246510