Absatz eins,Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Förderungsrichtlinien für die Abwicklung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen zu erlassen. Die Förderungsrichtlinien haben insbesondere folgende Punkte zu enthalten:
- Ziffer einsförderbare Unternehmen
- Ziffer 2Rechtsgrundlagen, Ziele,
- Ziffer 3den Gegenstand der Förderung,
- Ziffer 4die förderbaren Kosten,
- Ziffer 5inhaltliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung,
- Ziffer 6das Ausmaß und die Art der Förderung,
- Ziffer 7das Verfahren, insbesondere
- Litera aAnsuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen),
- Litera bEntscheidung,
- Litera cAuszahlungsmodus,
- Litera dBerichtspflichten des Fördernehmers,
- Litera eEinstellung und Rückforderung der Förderung,
- Ziffer 8Geltungsdauer,
- Ziffer 9Evaluierung.