Informationsweiterverwendungsgesetz 2022
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2022,
BG
Paragraph eins
28.07.2022
IWG 2022
56/04 Sonstiges Öffentliche Wirtschaft
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, im Sinne des Grundsatzes „konzeptionell und standardmäßig offen“ die Verwendung offener Daten zu fördern und die Weiterverwendung von Dokumenten zu erleichtern, insbesondere um dadurch die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste zu unterstützen.
Informationsdienst
27.07.2022
20011973
NOR40246425