Absatz einsDie Wahlkommission hat die Stimmzettel von Amts wegen aufzulegen. Die Stimmzettel haben die zugelassenen Wahlvorschläge mit ihrer Bezeichnung in der Reihenfolge ihres Einbringens neben einer Rubrik mit einem Kreis anzuführen.
Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2022,
V
Paragraph 10,
27.07.2022
ZT-WO 2022
95/06 Ziviltechniker
27.07.2022
20011971
NOR40246402