Absatz einsSpätestens eine Woche vor dem Wahltag hat die Wahlkommission den Wahlberechtigten das Wahlkuvert, die amtlichen Stimmzettel und ein Begleitschreiben mit dem Wortlaut des Absatz 2 und 3 zuzusenden.
Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2022,
V
Paragraph 8,
27.07.2022
ZT-WO 2022
95/06 Ziviltechniker
Vorname
27.07.2022
20011971
NOR40246400