Absatz einsDer Feststellungsbescheid ergeht
- Litera ain den Fällen des Paragraph 186 :, an denjenigen, dem die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) zugerechnet wird, wenn jedoch am Gegenstand der Feststellung mehrere beteiligt sind, an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, an der die Beteiligung im Feststellungszeitpunkt bestanden hat;
Anmerkung, Litera b,) aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2013,)
- Litera cin den Fällen des Paragraph 188 :, an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind;
Anmerkung, Litera d,) aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2013,)
- Litera ein allen übrigen Fällen: an die von der Feststellung Betroffenen.