Absatz eins,Der Abteilungsleiter hat bis zur Aufhebung der Unterbringung mit dem Patienten ein Gespräch darüber zu führen, welche Behandlungen und Maßnahmen seine Situation während der Unterbringung verbessert haben, wie er sich seinen Alltag nach der Entlassung aus der psychiatrischen Abteilung vorstellt und auf welche Art und Weise in einer neuerlichen Gefährdungssituation vorgegangen werden soll. Dem Patienten ist die Möglichkeit anzubieten, das Gespräch in Anwesenheit einer von ihm benannten Person durchzuführen.