Absatz eins,Soweit der Patient entscheidungsfähig ist, darf er nur mit seiner Einwilligung behandelt werden; eine besondere Heilbehandlung darf nur mit seiner schriftlichen Einwilligung durchgeführt werden.
Unterbringungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1990, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 147 aus 2022,
BG
Paragraph 36
01.07.2023
UbG
20/03 Erwachsenenschutz
19.09.2022
10002936
NOR40245874