Absatz einsSofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht ein Unternehmer eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen, wenn er
- Ziffer einsin die gemäß Paragraph 4, Absatz eins, gebotenen vorvertraglichen Informationen falsche Angaben aufnimmt oder die Informationspflichten gemäß Paragraph 4, Absatz eins, nicht oder nicht vollständig erfüllt,
- Ziffer eins ain die gemäß Paragraph 4 a, gebotenen zusätzlichen Informationen bei auf Online-Marktplätzen geschlossenen Verträgen falsche Angaben aufnimmt oder die Informationspflichten gemäß Paragraph 4 a, nicht oder nicht vollständig erfüllt;
- Ziffer 2gegen eine der in Paragraph 5, Absatz eins,, Paragraph 6, Absatz 2 und Paragraph 7, Absatz eins und 2 getroffenen Anordnungen über die Art der Informationserteilung verstößt,
- Ziffer 3dem Verbraucher entgegen Paragraph 5, Absatz 2, oder Paragraph 7, Absatz 3, keine Vertragsausfertigung oder -bestätigung zur Verfügung stellt;
- Ziffer 4seine besonderen vorvertraglichen Informationspflichten bei elektronisch geschlossenen Verträgen gemäß Paragraph 8, Absatz eins und 3 nicht oder nicht vollständig erfüllt;
- Ziffer 4 abei elektronisch geschlossenen Verträgen seiner Verpflichtung nach Paragraph 8, Absatz 2, zur Information über die Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht in der in Paragraph 8, Absatz 2, vorgeschriebenen Weise nachkommt;
- Ziffer 5ein Ferngespräch beginnt, ohne zu Beginn des Gesprächs den Namen (die Firma) des Unternehmers, gegebenenfalls den Namen der Person, in deren Auftrag er handelt, sowie den geschäftlichen Zweck des Gesprächs gemäß Paragraph 9, Absatz eins, offenzulegen;
- Ziffer 5 aes unterlässt, den Verbraucher nach Paragraph 10, aufzufordern, ein auf die vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen zu erklären;
- Ziffer 6es unterlässt, dem Verbraucher gemäß Paragraph 13, Absatz 2, eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln;
- Ziffer 7gegen seine Erstattungspflicht nach Paragraph 14, Absatz eins, verstößt.