Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2022,
V
Anlage eins /, m, eins,
01.09.2022
31.08.2023
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht
1. zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel 3, Paragraph 2, Absatz 29,
2. zum klassenweise gestaffelten Außerkrafttreten vergleiche Artikel 3, Paragraph 2, Absatz 30,
3. Bis zum Außerkrafttreten dieser Anlage für die jeweilige Klasse werden ab 1.9.2023 die Gegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Geschichte und Politische Bildung“ durch „Geschichte und Politische Bildung“, die Gegenstandsbezeichnungen „Geographie und Wirtschaftskunde“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“ jeweils durch „Geographie und wirtschaftliche Bildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Biologie und Umweltkunde“ durch „Biologie und Umweltbildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Musikerziehung“ durch „Musik“, die Gegenstandsbezeichnung „Bildnerische Erziehung“ durch „Kunst und Gestaltung“, die Gegenstandsbezeichnung „Technisches und textiles Werken“ durch „Technik und Design“ und die Gegenstandsbezeichnung „Berufsorientierung“ durch „Bildungs- und Berufsorientierung“ ersetzt vergleiche Paragraph 4,).
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und der Bewegungserziehung vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
STUNDENTAFEL
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe2a) | ||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | |||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (römisch III) | |
Deutsch |
|
|
|
| 15-21 | (römisch eins) 2) | |
Erste lebende Fremdsprache |
|
|
|
| 12-18 | (römisch eins) 2) | |
Latein |
|
|
|
| 7-11 | (römisch eins) | |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung |
|
|
|
| 5-10 | (römisch III) | |
Geographie und Wirtschaftskunde |
|
|
|
| 7-12 | (römisch III) | |
Mathematik |
|
|
|
| 13-18 | (römisch II) 2) | |
Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | 4-11 | III | |
Biologie und Umweltkunde |
|
|
|
| 7-12 | III | |
Chemie |
|
|
|
| 2-4 | (römisch III) | |
Physik |
|
|
|
| 5-9 | (römisch III) | |
Musikerziehung Bildnerische Erziehung | (römisch IV a) (römisch IV a) | ||||||
Technisches und textiles Werken |
|
|
|
| 7-12 | IV | |
Bewegung und Sport |
|
|
|
| 12-16 | (römisch IV a) | |
Verbindliche Übungen |
|
|
|
|
|
| |
Berufsorientierung | – | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-45) | III6) | |
sonstige. | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 |
| |
Gesamtwochenstundenzahl | 30-33 | 30-33 | 31-36 | 33-37 | 128-136 |
| |
_________________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.
2a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Wie Anlage A.
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrververpflich-tungsgruppe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (römisch III) |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (römisch eins) 1) |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (römisch eins) 1) |
Latein | - | - | 4 | 3 | 7 | (römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung |
| 2 | 2 | 2 | 6 | (römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (römisch II) 1) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
Chemie |
|
|
| 2 | 2 | (römisch III) |
Physik |
| 1 | 2 | 2 | 5 | (römisch III) |
Musikerziehung Bildnerische Erziehung | (römisch IV a) (römisch IV a) | |||||
Technisches und textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch IV a) |
Verbindliche Übung |
|
|
|
|
|
|
Berufsorientierung |
|
| x 4) | x 4) |
| römisch III 5) |
Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 32 | 35 | 37 | 136 |
|
_________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.
2) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne den Freigegenstand Technisches und textiles Werken.
Wie Anlage A für das Gymnasium.
3. Deutschförderklassen (Unterstufe)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (römisch eins) |
Religion………………………………………. | 2 | (römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1……………………………………... | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3 |
|
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
______________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Unterstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe.
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrververpflich-tungsgruppe | |||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Unterstufe | ||
Religion/Ethik2) | 2 |
| 2 | 2 | 8 | (römisch III)/III |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Latein | 3 |
| 3 | 3 | 12 | (römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (römisch II) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (römisch III) |
Physik | – | 3 | 2 | 2 | 7 | (römisch III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musikerziehung *) | 4/2 | 3/2 | 4/2 | 3/2 | 14/8 | (römisch IV a) 3) |
Bildnerische Erziehung *) | 2/4 | 2/3 | 2/4 | 2/3 | 8/14 | (römisch IV a) 3) |
Technisches Werken/Textiles Werken *) | 2 | 2 | – | – | 4 | IV |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (römisch IV a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 32 | 31 | 32 | 33 | 128 |
|
|
|
|
| |||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
| 6 | 6 |
| ||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 134 |
| ||||
________________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternative Pflichtgegenstände.
2) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch IV b).
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Bildnerische Erziehung” ist folgende Zeile einzufügen:
„Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung .. | – | (2) | 2 | 2 | 4/2 | römisch IV.“ |
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (römisch eins) |
Religion………………………………………. | 2 | (römisch III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1…………………….. | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3 |
|
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
________________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen – wenn auch bescheidenen – schöpferischen Gestaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Weckung der Freude an mathematischem Denken und an der Schönheit geometrischer Konstruktionen.
Erlebnis der Mathematik als Herausforderung an schöpferische Phantasie, Verstandeskraft, Arbeitswillen, Ausdauer und Genauigkeit.
Kenntnis einiger Querverbindungen zwischen Mathematik, Bildender Kunst, Musik und Kulturgeschichte.
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Wird auch der Einstieg in die mathematische Problematik meist aus der Anschauung und Alltagserfahrung zu erfolgen haben, so ist doch früh das Verständnis für abstrakte Methoden und Modelle zu wecken, zunächst als Spiel mit selbstgegebenen Regeln (fallweise auch im Team), später als schrittweiser Aufbau eines umfassenden Systems.
Durch Pflege sinnvoller Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Musikerziehung, Bildnerischer Erziehung sowie Geschichte und Sozialkunde) soll jede Isolierung mathematischen Wissens und Könnens vermieden werden. Mit Beharrlichkeit soll auf sorgfältige Arbeitsweise, auf Genauigkeit und gefällige äußere Form, insbesondere der geometrischen Konstruktionen, geachtet werden, wobei die sinnvolle Verwendung von Farben stets willkommen ist.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Musikerziehung (Klangerzeugung, Musikinstrumente, Tonintervalle) beziehungsweise zu Bildnerischer Erziehung (Farbenlehre), zu Geschichte und Sozialkunde sowie zu Geographie und Wirtschaftskunde sind zu pflegen.
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Wie Anlage A.
Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Die systematische und aufbauende – ausgehend von den Vorkenntnissen – Weiterentwicklung der musikalische Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist das Ziel. Im Laufe der vier Unterrichtsjahre ist ein Repertoire an Liedern, Tänzen, Instrumentalstücken und Hörbeispielen zu entwickeln und zu festigen. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen unter Anwendung fachkundiger Äußerung wird angestrebt. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Dazu dienen Einsichten in die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft auf regionaler und überregionaler Ebene.
Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien
Gesundheit und Bewegung:
künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; sich Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamikverbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik
Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören, Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung; Blattsingübungen im Oktavraum
Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; Gruppenimprovisationen und Erfindungsübungen als Anregung zu kreativem Gestalten; Erarbeiten von Begleitmustern; praktische Umsetzung von musikkundlichen Inhalten
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren
Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Basis für das Singen, Musizieren und Hören; Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern; Pentatonik; Einführung in die Klangstrukturen neuer Musik; Dreiklänge (Dur, Moll); Metrum, Takt, Rhythmus; Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Entwicklung von zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig); Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo; Musikerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen in möglichst stilgerechter Umsetzung; Sprechstücke
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen in unterschiedlichen Notationsformen; Erarbeiten von Begleitmustern mit erweiterten technischen und musikalischen Ansprüchen; praktische Umsetzung der musikkundlichen Inhalte
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien; musikalische Umsetzung von Stimmungen und Gefühlen und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen
Akkordverbindungen; Funktionsharmonik; Schlussformen; Septakkorde; modale Tonarten; Ganztonleiter; Lied, Oper, Oratorium, Musical; Suite, Konzert, Programmmusik; Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien
Polyphone Techniken; Sonatenhauptsatzform; Sonate und Symphonie; Kompositionstechniken des 20. Jahrhunderts; zeitgenössische Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld; Musik und Computer
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil)
Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A).
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.
Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Hören, erfassen, lesen und notieren
Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.
Thematischer Bezugsrahmen
Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Wirkung und Effekt
Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Musik und Gesellschaft
Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Exemplarische Inhalte
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für die Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Unterstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus ist zu beachten:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und besonders zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnener Einsichten und Erfahrungen herausfordern, sind zu stellen.
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Fallweises Experimentieren soll als wichtiger Bestandteil im kreativen Prozess bewusst in den Unterricht eingebaut werden.
Themen und Inhalte aktueller Anlässe sind ebenso wie fächerübergreifende und öffentlichkeitsorientierte Projekte verstärkt für das Erreichen bildnerischer Lernziele zu nutzen.
Außerschulischer Expertinnen und Experten sowie ergänzende Unterrichtsveranstaltungen, die sich an örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen orientieren sollen, sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen. Dazu gehören auch Lehrausgänge zur Kunstbetrachtung am Original.
Die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten ist zunehmend – zB über schriftliche Reflexionen, Referate und Präsentationen – zu entwickeln und zu fördern.
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Darüber hinaus:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil).
Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Sprache und Kommunikation
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Mensch und Gesellschaft
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Kreativität und Gestaltung
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf)
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet)
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung
Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign
Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen
Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe
Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst
Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung
Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung
Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien
Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff)
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“
Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
Reflexion
Dokumentation und Präsentation
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.
Wie Anlage A Sechster Teil Abschnitt F Ziffer 1
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Wie Anlage A Sechster Teil Abschnitt F Ziffer 1
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
23.08.2023
10008568
NOR40245352