Absatz eins,Für förderbare Organisationen, für die aufgrund von einer nach dem 1. Jänner 2021 erfolgten Errichtung oder Neugründung kein Rechnungsabschluss für das gesamte Jahr 2021 vorliegt, wird für die Berechnung des Einnahmenentfalls die Summe der dreifachen durchschnittlichen monatlichen Einnahmen im Zeitraum zwischen der Gründung bzw. Errichtung der förderbaren Organisation bis Dezember 2021 und 25% der auf Grundlage der 3. und 4. NPO-RLV gewährten Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds zugrunde gelegt. Die genannten Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds sind dabei vorab um diesen Betrachtungszeiträumen zuordenbare Rückzahlungen und Rückforderungen exkl. allfälliger bezahlter Zinsen zu korrigieren. Bei der Angabe der monatlichen Einnahmen im Zeitraum zwischen der Gründung bzw. Errichtung der förderbaren Organisation bis Dezember 2021 sind Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds nicht zu berücksichtigen.