solche zur Feststellung von besonders betroffenen Einrichtungen gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 EpiG und solche zum Screening von Berufsgruppen gemäß § 5a Abs. 1 Z 4 EpiG zur Durchführung molekularbiologischer Tests auf SARS-CoV-2 oder Antigentests auf SARS-CoV-2 von:solche zur Feststellung von besonders betroffenen Einrichtungen gemäß Paragraph 5 a, Absatz eins, Ziffer 2, EpiG und solche zum Screening von Berufsgruppen gemäß Paragraph 5 a, Absatz eins, Ziffer 4, EpiG zur Durchführung molekularbiologischer Tests auf SARS-CoV-2 oder Antigentests auf SARS-CoV-2 von:
Besuchern, Begleitpersonen, Bewohnern, Mitarbeitern sowie externen Dienstleistern von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
Besuchern, Begleitpersonen, Patienten, Mitarbeitern sowie externen Dienstleistern von Krankenanstalten und Kuranstalten,
Erbringern mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen,
Personenbetreuern in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistenten von Menschen mit Behinderung,
Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitern von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit,
Kindern und Mitarbeitern elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen,
Mitarbeitern von Rettungsdiensten sowie
Bewohnern und Mitarbeitern von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe.