Absatz eins,Die Übermittlung der Daten durch die in Paragraph 5, Absatz eins, KliBG zur Übermittlung bestimmten Stellen hat auf elektronischem Wege unter Verwendung einer geeigneten elektronischen Schnittstelle zu erfolgen.
Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 251 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 2
29.06.2022
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
29.06.2022
20011944
NOR40245191