Absatz eins,Ein ausbezahlter Klimabonus ist zurückzuzahlen, wenn der BMK bekannt wird, dass
- Ziffer einsdie Hauptwohnsitzmeldung nicht entsprechend den Vorgaben des Meldegesetzes 1991 oder nur für missbräuchliche Zwecke begründet wurde, und dadurch ein Klimabonus für ein Anspruchsjahr dem Grunde oder der Höhe nach zu Unrecht ausbezahlt wurde, oder
- Ziffer 2eine Person den Klimabonus gemäß Paragraph 2, Absatz 3, KliBG für ein Anspruchsjahr zu Unrecht bezogen hat, oder
- Ziffer 3eine Person den Klimabonus gemäß Paragraph 3, Absatz 3, KliBG für ein Anspruchsjahr zu Unrecht bezogen hat.