VO Kapitalbesicherungsmaßnahmen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 227 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph eins
16.06.2022
31/04 Bundesbeteiligungen
Die Gewährung von Kapitalgarantien, die zur Erhaltung der langfristigen Zahlungsfähigkeit von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind, durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.
17.06.2022
20011927
NOR40244807