Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 221 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph eins
15.06.2022
14.06.2027
90/01 Straßenverkehrsrecht
Zum Zweck der Erprobung im Rahmen der Durchführung einer wissenschaftlichen Untersu-chung ist eine von Paragraph 38, Absatz 2 b und 6 Straßenverkehrsordnung 1960 abweichende Ausführung von Licht-signalanlagen auf der B179 Fernpassstraße, Strkm. 36,50, dahingehend, dass die Dauer des gelben nicht-blinkenden Lichtes, das gemeinsam mit dem roten Licht leuchtet, eine Sekunde beträgt und dass das Grünlicht ohne vorangehende Grünblinkphase beendet wird, zulässig.
15.06.2022
20011925
NOR40244786