Absatz einsZur Unterstützung in integrationspolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung ist im Bundesministerium, das für die Angelegenheiten der Integration zuständig ist, ein Expertenrat für Integration als beratendes Gremium eingerichtet. Dieses Gremium setzt sich aus Personen mit nachweislich umfassender Expertise im Bereich der Integration zusammen. Dem Expertenrat haben mindestens 40 vH Frauen anzugehören. Solange die Zielvorgabe nicht erfüllt ist, sind neue Mitglieder so auszuwählen, dass die Aufnahme zur Erreichung der Zielvorgabe geeignet ist.