(5)Absatz 5,Die im jährlichen Leistungsbericht gemäß Art. 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 darzulegende Zielwerterreichung ist nach der Befassung des Begleitausschusses gemäß Art. 124 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) 2021/2115 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu veröffentlichen. Ebenso werden die auf Basis des Evaluierungsplans gemäß Art. 140 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 erstellten Evaluierungen einschließlich allfälliger Teilstudien auf der Internetseite veröffentlicht. Eine zusammenfassende Darstellung der Evaluierungen einschließlich der Wirkungsziele sowie einer Auflistung der Wirkungsindikatoren unter Berücksichtigung der Green Deal-Ziele wird dem Nationalrat ab dem Jahr 2025 jährlich vor dem 30. September vorgelegt.Die im jährlichen Leistungsbericht gemäß Artikel 134, der Verordnung (EU) 2021/2115 darzulegende Zielwerterreichung ist nach der Befassung des Begleitausschusses gemäß Artikel 124, Absatz 4, Litera b, der Verordnung (EU) 2021/2115 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu veröffentlichen. Ebenso werden die auf Basis des Evaluierungsplans gemäß Artikel 140, Absatz 4, der Verordnung (EU) 2021/2115 erstellten Evaluierungen einschließlich allfälliger Teilstudien auf der Internetseite veröffentlicht. Eine zusammenfassende Darstellung der Evaluierungen einschließlich der Wirkungsziele sowie einer Auflistung der Wirkungsindikatoren unter Berücksichtigung der Green Deal-Ziele wird dem Nationalrat ab dem Jahr 2025 jährlich vor dem 30. September vorgelegt.